Meine Güte, so ein Blödsinn, ein Feuerzeug ein Utensil zum Rauchen und deshalb unter das Jugendschutzgesetz. Das ist Unsinn unter das Jugendschutzgesetz fallen nur Tabakwaren und Tabakwaren sind Waren die Tabak enthalten, das ist z.B. Feinschnitt, Zigaretten, etc. , aber beispielsweise nicht das Zigarettenpapier oder die Filter. Wäre auch Quatsch Zündwaren werden ja auch in anderen Bereichen angewendet, heute freilich nicht mehr so stark wie früher, aber ich darf Ölöfen oder Gasherde als Beispiel nennen, bei diesen Geräten würde man ohne Feuer in der kalten Stube sitzen und um nochmal auf die Sache mit dem Verkauf zurück zu kommen, das ist wirklich nicht einheitlich geregelt. In Bayern ist Mindestalter durch die Verordnung über die Verhütung von Bränden §5 auf zwölf Jahre festgelegt. Aber diese Antworten ab 18 weil man die zum Rauchen braucht sind allesamt Unsinn.