Antwort
Ich hab den halben Monat gearbeitet. Mit der Kündigung zur Niederschrift da hast du schon recht aber ich habe zwei Tage darauf eine schriftliche Nachricht bekommen dass meine Kündigung angenommen wurde. Und da es ja auch schon Gerichtsverhandlungen gab die eine mündliche Kündigung als rechtskräftig angesehen haben kommt das Sprichwort in Kraft "die Ausnahme bestätigt die Regel".