Wenn dein Krankengeld ausläuft nennt man dies Aussteuerung. In diesem Fall solltest du dich umgehend bei der Agentur für Arbeit melden. Du erhälst dann Arbeitslosengeld.

Ist ein verwirrender Prozess , aber dies ist notwendig um weiterhin Bezüge zu erhalten und krankenversichert zu sein.

...zur Antwort

Minusstunden dürfen im Arbeitszeitkonto nur gebucht werden,wenn der Arbeitnehmer diese selbst verschuldet hat. Du stellst deine Arbeitskraft für die vertraglichen Stunden zur Verfügung ,dein Arbeitgeber plant dich aber weniger Stunden ein,um wahrscheinlich für personelle Engpasszeiten einen Puffer zu haben. Das ist aus der unternehmerischen Sicht zwar clever , aber arbeitsrechtlich nicht erlaubt.

...zur Antwort

In welcher Branche arbeitest du ? Lass mich raten....Pflege oder Handel.

...zur Antwort

Lass dir eine AU Bescheinigung von deinem Hausarzt ausstellen und kurier dich aus. Gute Besserung.

...zur Antwort

Es werden die Stunden bei Arbeitsunfähigkeit angerechnet, welche man tatsächlich lt Arbeitsvertrag /Einsatzplan gearbeitet hätte. Wenn du nur für den Freitag krank geschrieben bist, dann werden dir 6 Stunden berechnet. Bist du von Mo-Fr. arbeitsunfähig , dann werden dir täglich 8 Std. ( 40 Wochenstunden ÷5= 8 pro Tag ) berechnet. Fakt ist, dass durch Krankheit keine Minusstunden entstehen dürfen.

...zur Antwort

Dein errechnetes Bruttogehalt beträgt 2599,50 €

Lohnsteuerklasse 1 ergibt ein Nettogehalt von 1822,-

Dies kann etwas variieren, je nachdem welchen Krankenkassenzusatzbetrag du zahlst und ob du Kirchensteuerpflichtig bist

...zur Antwort

Lohnfortzahlung steht auch Aushilfen (geringfügig Beschäftigten) zu. Vorraussetzung ist das Vorlegen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und man muss mindestens 4 Wochen bereits in dem Unternehmen arbeiten.

Verweise auf § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)

...zur Antwort

Unbedingt schriftlich deinen Anspruch einfordern und eine Frist( 10-12 Tage) für eine Antwort setzen . Sollte es innerhalb der Frist keine Antwort geben, dann kannst du gegen eine geringe Gebühr (ca.30 ,-) ohne einen Anwalt beim Arbeitsgericht deine Forderungen einklagen

...zur Antwort

Hier nutzt dein Arbeitgeber sein Direktionsrecht, welches er aber nicht willkürlich einsetzen darf . Ausschlaggebend sind die Hygienevorschriften an die der AG sich halten muss. In deinem Fall findet aber eigentlich kein direkter Kontakt mit unverpackten Lebensmitteln statt. Letzendlich ist dein Arbeitsvertrag maßgebend, denn da müsste Bezug auf die Hygieneverordnung genommen werden, wenn du keine künstlichen Nägel etc. tragen darfst.

...zur Antwort

Wenn deine Gewerkschaft in deinem Betrieb zum Streik aufruft und sich alle Arbeitnehmer diesem anschließen, sind sämtliche arbeitsrechtlichen Verpflichtungen ausgesetzt.

...zur Antwort

Nein , dies ist nicht möglich. Als Werkstudent darfst du nicht regelmäßig mehr als 20 Wochenstunden arbeiten. Dies hätte Auswirkung auf deinen Status als Student und du wärst somit voll sozialversicherungspflichtig . Als Ausnahme gilt , dass du max. 26 Wochen , in den Semesterferien beispielsweise, mehr Stunden pro Woche arbeiten darfst. Es macht für dich keinen Sinn 2 Verträge von einem Arbeitgeber zu erhalten.

...zur Antwort

Bespricht mit deinem Arzt /Therapeuten die Möglichkeit eine Reha. Solltest du für deinen Beruf nicht arbeitsfähig sein, wird man dies dir attestieren. Als nächsten Schritt kannst du bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Teilhabe zur Arbeit/beruflichen Wiedereingliederung stellen. Sollte dieser Antrag bewilligt werden,dann könntest du unter Anderem eine Umschulung machen.

...zur Antwort

Dann bist du doch nicht mehr in der Probezeit. Maximal 6 Monate darf eine Probezeit sein. Die Kündigung ist somit nicht rechtswirksam..

...zur Antwort

Wenn du gearbeitet hast und wärend der Arbeit aus gesundheitlichen Gründen gegangen bist, zählt dieser Tag als voll gearbeitet. Du benötigst für den Tag keine AU und bekommst diesen voll bezahlt.

...zur Antwort

Dein Arbeitgeber muss eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende einhalten. Du hadt als AN eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende des Folgemonats

...zur Antwort

Wenn du dem Arbeitgeber deine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt hast und er dich dennoch nocht beschäftigt.Hier tritt tatsächlich der Annahmeverzug nach Paragraph 293 ff. BGB ein. Dir steht die Zahlung deiner vertraglich vereinbarten Stunden zu.

Ich finde es großartig, dass du als sehr junger Mensch für dein Recht einstehst .

...zur Antwort