Dürfte eigentlich kein Problem sein.

http://www.experto.de/b2b/recht/arbeitsrecht/aus-der-arbeitsunfaehigkeit-direkt-in-den-urlaub-geht-das.html

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Eine neue Berechnung gibt es meines Wissens nicht, da nicht bei jeder Erhöhung eine angefertigt wird. Diese wurde nur verfasst da es beim Bundesverfassungsgericht hieß es wäre nicht eindeutig aufgeschlüsselt wie sich der Regelsatz zusammenstellt.

http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-4-iv-alg-ii-kalkulation.html

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Schreib deinen Schuldner an denn dieser **kann und sollte ** deine Forderung dem Gericht nachreichen auch in seinem eigenen Interesse. Kommen Forderungen in der Wohlverhaltensphase nach kann dies das ganze Insolvenzverfahren gefährden.

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Wie wäre es mit einem Flohhalsband? Aber auch der Tierarzt hat Präparate die werden in den Nacken getropft alle 3 bis 6 Monate und halten die Flöhe fern. Ich persönlich halte von diesen Sprays nichts.

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Soweit ich weiß gelten alle Einkommen und Vermögenswerte und somit wird da nicht unterschieden und beide Renten werden als Einkommen addiert.

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Der Amtsarzt kann die Befunde auch selber anfordern, dafür musst Du ihm lediglich einen Vordruck über die Entbindung von der Schweigepflicht für den jeweiligen Arzt unterschreiben.

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Bei einem 400 Euro Job sowie anderes Einkommen gibt es Freibeträge die aud das ALG" nicht angerechnet werden. Alle anderen Arten von Einkommen wie Renten, Krankengeld, Unterhalt etc werden komplett auf das ALG2 angerechnet ohne Freibetrag. Das heißt ohne Beschäftigung definitiv weniger Geld.

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Verschiedene Zahnärzte und Kieferorthopäden bieten speziell angefertigte Schienen die gegen das Schnarchen helfen. Kommen aber gesundheitliche Probleme dazu wie anhaltende Tagesmüdigkeit etc. sollte ein Schlaflabor aufgesucht werden oder ein Facharzt da dann Atemaussetzer durch das Schnarchen entstehen können.

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Wer die Ebay-Funktion "Angebot vorzeitig beenden" im erlaubten Zeitraum nutzt, ist trotzdem nicht aus dem Schneider. Das Oberlandesgerichtes Oldenburg hat in einem Urteil vom 28.07.2005 festgestellt dass ein verbindliches Angebot auch bei vorzeitigem Beenden der Auktion weiterhin gilt. Mit anderen Worten: Der Verkäufer muss unter Umständen dennoch an den Höchstbietenden verkaufen.

Bitter ist das für Anbieter, die sich tatsächlich in der Artikelbeschreibung geirrt haben oder den Artikel nicht mehr verkaufen können, weil er tatsächlich kaputt oder nicht mehr vorhanden ist. Ins Auge gehen kann das auch für diejenigen, die ihr Angebot zurücknehmen, weil sie merken, dass sie nicht den gewünschten Verkaufspreis erzielen. Nur die Funktion „Angebot vorzeitig beenden" zu benutzen, reicht also nicht aus, sich aus einem Kaufvertrag auszuklinken. Der Verkäufer kann höchstens versuchen - so Rechtsanwalt Johannes Richard - den Kaufvertrag wegen Eigenschaftsirrtum anzufechten (§ 119 BGB). Pech hatte der Verkäufer in dem Fall, der vor dem Oberlandesgericht Oldenburg verhandelt wurde: Er hatte ein Fahrzeug angeboten und die Auktion vorzeitig abgebrochen. Nach der Besichtigung des Fahrzeugs mit einem potentiellen Interessenten habe er festgestellt, dass das Fahrzeug mehr Mängel habe als angenommen. Das Oberlandesgericht ging aber von einem rechtswirksamen Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden aus, so dass der Käufer einen Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung hatte. Auf die Anfechtung des Vertrags wegen Irrtum konnte sich der Beklagte hier nicht berufen.

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Das Wohnungsamt könnte dir zB eine vorübergehende Wohnmöglichkeit zur Verfügung stellen, eine Schlafstelle besorgen, dich als ohne festen Wohnsitz auf eine Dringlichkeitsliste setzen, dir einen Wohnberechtigungsschein für öffentlich geförderten Wohnraum ausstellen, dir falls vorhanden eine städtische Wohnung vermitteln aber vor allem können sie dich beraten!!

1.1.13 ist was sehr knapp und du solltest dringend dort mal aufschlagen bevor du mit deinem ganzen Hab und Gut auf der Strasse sitzt!!

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Zumindest muss den Eltern die Möglichkeit gegeben werden dagegen Widerspruch einzulegen wenn sie den Schulverweis für nicht gerechtfertigt halten was wiederum nur geht wenn sie darüber auch informiert werden! Ungültig wird er dadurch jedoch nicht sondern erhält lediglich eine aufschiebende Wirkung bist abschließend darüber entschieden wird.

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§ 8 Dauer der Arbeitszeit (1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. (2) Wenn in Verbindung mit Feiertagen an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit die Beschäftigten eine längere zusammenhängende Freizeit haben, so darf die ausfallende Arbeitszeit auf die Werktage von fünf zusammenhängenden, die Ausfalltage einschließenden Wochen nur dergestalt verteilt werden, daß die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt dieser fünf Wochen 40 Stunden nicht überschreitet. Die tägliche Arbeitszeit darf hierbei achteinhalb Stunden nicht überschreiten.

§ 15 Fünf-Tage-Woche Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.

Hab ihr keine Vertrauensperson im Betrieb?

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Schal...Mütze...Kappe????

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Beides ist Möglich!! Wenn du einen Haken bei dem Feld mit dem Per Post machst wird es dir auch geschickt. Du kannst es dir auch als Mail schicken lassen und druckst es dann wo anders aus ;-)

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