Hallo erst ma,
meine Frage dreht sich um folgendes:
Ich habe ein Verfahren vor einem Verwaltungsgericht angestrebt und mich zuvor von dem Anwalt beraten lassen, der dann auch das Mandat übernommen hat, dieser hat mir auf meine Frage wie hoch denn die Kosten werden würden geantwortet, ..."wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, dann entstehen Ihnen keine Kosten..."(er hat mir noch eine empfohlen) auch auf mehrmaliges Nachfragen ob denn tatsächlich keinerlei Kosten auf mich zukommen, außer des Beitrags für die Versicherung, wurde mir stets mit "...Ja..."" geantwortet.
Jetzt erhalte ich eine Rechnung von genau diesem Anwalt über Kosten die nicht von der Versicherung getragen werden. Muss ich diese nun tragen obwohl ein Verfahren wenn ich das vorher gewusst hätte nicht eingeleitet worden wäre???