6 Monate Kündigungsfrist war ein Fehler von mir, ich meinte Probezeit und da habe ich 14 Tage Kündigungsfrist.
Bei der Tätigkeit handelt es sich ja um eine geringfügige Beschäftigung. Angestellt zu sein, heißt doch mit Steuerkarte oder sehe ich das falsch, dass hat sie mir ja angeboten. Ich muss die Tätigkeit nicht als Selbständige ausüben. Ich werde die Möglichkeiten kommende Woche mal mit Ihr besprechen. Danke erstmal für die Antworten.
hallo, nein erben sind ausgeschlossen und einer der hier mal gewohnt hat auch nicht. wir haben das grundstück vor 12 jahren gekauft und bebaut und wohnen seitdem hier. mein nachbar der die frau gesehen hat ist der verkäufer, hat uns das grundstück verkauft, solche personen schließe ich schonmal aus. vor allem kann man nicht viel fotografieren, es ist alles mit hecke bepflanzt, von daher hat sie sich fast einen abgebrochen um was vor die linse zu bekommen, so hat es mein nachbar gesagt. ist auch komisch, dass die sich verschwindet, wenn sie entdeckt wird, die hat doch was zu verbergen. ich habe niemanden beauftragt und war selber im haus, konnte die vorgänge also selber nicht sehen, leider sonst hätte ich sie zur rede gestellt, was das soll. und es ist hier auch kein öffentliches straßenland, sondern ein geh-fahr-und leistungsrecht. es muss also jemand gezielt mein grundstück ausgesucht haben, denn alle anderen häuser drumherum sind zur selben zeit gebaut worden, ist schon alles merkwürdig.