Urlaubsanspruch und Überstunden bei Kündigung in der Probezeit

Hallo, ich habe folgende Frage. Ich habe am 01.11.2014 bei meinem jetzigen Arbeitgeber begonnen mit der Tätigkeit, habe 6 Monate Kündigungsfrist (Ende 30.04.2015) und 30 Tage Urlaub im Jahr, noch Resturlaub 3 Tage vom Vorjahr und 14 Überstunden (bei 5h Arbeit am Tag also 2 volle Arbeitstage und 4h Rest). Ich bin zur Zeit wegen Stress, Burn Out (Mobbing am Arbeitsplatz) krank geschrieben und möchte an diesen Arbeitsplatz nicht mehr zurück. Nun meine Frage, ich habe 14 Tage Kündigungsfrist in der Probezeit, steht so im Arbeitsvertrag und möchte auch meinen Anspruch auf Urlaub nehmen und nicht auszahlen lassen. Ich habe 2,5 Tage pro Monat Urlaubsanspruch, was ja bis April oder sogar Mai gilt (da die Kündigungsfrist in den Mai reingeht) gilt, somit wären es für 2015 insgesamt 10 Tage bzw. 12,5 + die 3 Tage Restanspruch und 2 bzw. 3 Tage Überstunden, somit 15 bzw. 18 Tage Anspruch. Kann mir der Arbeitgeber den Anspruch verweigern und auf Auszahlung bestehen oder soll ich meinen Kündigungstermin so ausrechnen, dass die 15 bzw. 18 Tage mit einberechnet sind. In der Probezeit kann ich ja taggenau kündigen, wenn ich es richtig im Internet gelesen habe. Meine Krankschrift dauert noch bis 22.04.2015. Ab dem 23.04.2015 würden dann die Kündigungsfrist beginnen und ich die 15 Tage bzw. 18 Resturlaub/Überstunden einplanen, zu wann müsste ich dann kündigen, zählen bei der Berechnung der Tage die Feiertage mit rein ? Und hätte ich für Mai dann theoretisch auch noch Urlaubsanspruch von 2,5 Tagen oder nicht ??? Dann würde sich der Kündigungzeitpunkt nochmal nach hinten verschieben. Alles Fragen wo ich mir nicht sicher bin. Vielleicht habe ich es so formuliert, dass mir Jemand eine Antwort geben kann, danke.

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6 Monate Kündigungsfrist war ein Fehler von mir, ich meinte Probezeit und da habe ich 14 Tage Kündigungsfrist.


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Bei der Tätigkeit handelt es sich ja um eine geringfügige Beschäftigung. Angestellt zu sein, heißt doch mit Steuerkarte oder sehe ich das falsch, dass hat sie mir ja angeboten. Ich muss die Tätigkeit nicht als Selbständige ausüben. Ich werde die Möglichkeiten kommende Woche mal mit Ihr besprechen. Danke erstmal für die Antworten.

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hallo, nein erben sind ausgeschlossen und einer der hier mal gewohnt hat auch nicht. wir haben das grundstück vor 12 jahren gekauft und bebaut und wohnen seitdem hier. mein nachbar der die frau gesehen hat ist der verkäufer, hat uns das grundstück verkauft, solche personen schließe ich schonmal aus. vor allem kann man nicht viel fotografieren, es ist alles mit hecke bepflanzt, von daher hat sie sich fast einen abgebrochen um was vor die linse zu bekommen, so hat es mein nachbar gesagt. ist auch komisch, dass die sich verschwindet, wenn sie entdeckt wird, die hat doch was zu verbergen. ich habe niemanden beauftragt und war selber im haus, konnte die vorgänge also selber nicht sehen, leider sonst hätte ich sie zur rede gestellt, was das soll. und es ist hier auch kein öffentliches straßenland, sondern ein geh-fahr-und leistungsrecht. es muss also jemand gezielt mein grundstück ausgesucht haben, denn alle anderen häuser drumherum sind zur selben zeit gebaut worden, ist schon alles merkwürdig.

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