Ich weiß nicht wie ich mit seiner Art von Liebe umgehen soll.

Hallo,

ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll. Mein Freund 30 und ich 25 sind jetzt seit Anfang Juni zusammen, aber es war schon eher so von Anfang das es ihm auch nix ausgemacht hat wenn wir uns tagelang nicht sehen konnten, wir hatten zwar schon eigl. immer Kontakt, arbeiteten auch in der selben Firma, hatten aber Contischicht und auf unterschiedenlichen Schichten, d. h.der eine kam der andere ging und wenn der eine frei hatte, musste der andere arbeiten. es war kaum möglichkeit da sich zu sehen, aber auch die wenigen möglichkeiten die da waren, hat er nie genutzt und mir war es aber auch zu doof immer zu fragen. also haben wir uns dann tagelang teilweise 7,8 tage nur auf der arbeit gesehen, ihm hat es wenig ausgemacht. ich hab ihn vermisst ohne ende, das auch gesagt, aber wenns um gefühle zeigen geht ist er eh sehr zurück haltend. er hat immer nur gesagt wir wissen das wir zusammen sind er würde mir nicht weg laufen, und es wäre nunmal gerade alles stressig.

wir hatten dann oft streit, weil ich jemand bin der hören will das ich vermisst werde, vorallem wenn es mir ja auch so gut. Für mir ist das normal das wenn man frisch verliebt ist sich so oft wie es nur geht sieht.

Es wurde dann besser, wir hatten dann auch zusammen frei und haben uns dann auch gesehen. Er macht auch total viel für mich, ich hab kein auto egal wo ich hin muss er fährt mich, er hilft mir wenn es finanziell knapp ist. lässt mich wirklich nie im Stich.

Aber wenns ums Gefühle geht kommt wenig von ihm, er sagt immer ich weiß das er mich liebt und vermisst.

Jetzt hatten wir letztens einen riesen Streit ich war wirklich kurz davor alles zu beenden, weil ich gesagt hab ic h komm damit nicht klar das er keine Gefühle zeigen kann. Er hat dann da gesessen udn war richtig enttäuscht und hat geweint als ich sagte das ich glaube er liebt mich nicht. Er wollte nicht das ich Schluss mache, er hat mir sogar dann einen Heiratsantrag gemacht und es auch anderen Leuten erzählt. Jetzt zie ich im Januar um und hatte gedacht wir würden dann direkt zusammen ziehen schließlich wollen wir dann ja auch heiraten im nächsten jahr, aber nein das würde ihm zu schnell gehen. Jetzt haben wir uns Montag das letzte mal gesehen, heute abend kommt er kurz nach der arbeit vorbei aber das liegt wohl eher daran das ein paket für ihn kam, wir wollten uns morgen sehen, jetzt sagt er ich soll mal was mit meiner freundin machen, samstag geh ich schon mit ihr weg, war montag bis mittwoch bei ihr, heute ist sie da. da hab ich mich drauf gefreut ihn morgen zu sehen. ich kann das nicht verstehen das er mich offensichtlich nicht vermisst, wir sehen uns dann erst montag wieder, ich vermisst ihn jetzt schon so. er sagte mir heute morgen noch das er mich liebt und das bis ans lebensende will, aber will das ich morgen was anderes mache. ich weiß nicht woran ich bin, was ich glauben soll. ich bin nur am heulen.

Danke für eure Ratschläge

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Es hört sich so an, als würde er gar keine feste Beziehung wünschen ... ganz im Gegenteil zu Dir.

Bitte versteife Dich nicht so sehr auf die Gemeinsamkeit, gib ihm ein wenig Freiheit und warte ab, was passiert.

Dann kannst Du nämlich nicht enttäuscht werden und gibst Euch Beiden vielleicht doch noch die Hogffnung auf etwas hoffentlich Wunderschönes.

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Bitte beachte zunächst, dass eine Terminverlegung zum Schluss immer dazu führt, dass es an einem anderen Termin weitergeht. Irgendwann also musst Du also dort hin.

Man kann eine Terminvorgabe entschuldigen, wenn man einen dringenden Grund hierfür hat. Das ist völlig unproblematisch mit einem Attest, einer Reisebuchung oder ähnlichem zu erreichen. Die Bestätigung der Schule wäre allerdings auch sehr hilefreich.

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Es ist ein kleines Standartprogramm in jedem Mac. Es dient dazu, dass man sein iPhone, oder den iPod touch oder andere portable Macgeräte bei Verlust oder Diebstahl hierüber sperren kann oder den persönlichen Inhalt sogar löschen. Das Macbook, wie, in Deinem Fall, auch das Iphone müssen hierbei mit dem Internet verbunden sein.

Uwe kann nicht mehr auf Dein Macbook zugreifen, die ganze Aktion geht alleinig vom Macbook aus. Du kannst dieses über die Claud unter meine Geräte abschalten und aus ist die Maus.

Aber Uwe war wohl ein Schlumi. Jeder normale Applebesitzer löscht seine persönlichen Daten im Fall eines Verkaus an Dritte. Auch dies geht supereinfach.

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Ich gehe nach der Satzstellung davon aus, dass es sich um eine Eigentumswohnung handelt.

Wenn die Besitzverhältnisse so geregelt sind, dass ihr Beide im Grundbuch steht und Dein Mann diesbezüglich keine Vollmacht von Dir hat, dann könnt ihr Beide gleichberechtigt bestimmen.

Im Fall eines ehelichen Zugewinns kommt es darauf an, wer die Wohnung entweder in die Ehe eingebracht hat oder von welchem Geld diese bezahlt wurde.

Bei gleichen Teilen gilt aber immer die gegenseitige Zustimmungspflicht.

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Natürlich kann er die Wohnung kündigen soweit dieser Erbe ist und dieses durch die Sterbeurkunde und Erschein oder Erbvollmacht tut.

Im Übrigen muss er dieses sogar tun, wenn keiner in das bestehende Mietverhöltnis einsteigen möchte.

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von der Logik her ja, aber natürlich ist da wieder einmal ein Haken.

Basis der Nebenkostenabrechnung bilden die Rechnungen und Bescheide, die im Abrechnungsjahr auch tatsächlich angefallen sind. Als kann ein Bescheid für 2013 auch nicht für Vorabrechnungsperioden herhalten.

Ich würde mich mit dem Versorger in verbnidnung setzen und einen anderen Abrechnungsmodus vereinbaren. Meistens stellen die sich bockig an, machen aber eine Stichtagsauswertung. Und wenn wenigstens die Stichtagsausweisung klappt, na dann könntest Du auch bequem nach den Angaben des Zuwasserverbrauchs abrechnen.

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Na klar BGB § 548 .... 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses.

Ende des Mietverhältnisses ist nicht der Tag der Rückgabe sondern der Tag des Ablaufs der Kündigungsfrist.

Der Vermieter kann die Verjährungsfrist nur verhindern, wenn er innerhalb dieser Zeit, eine Ablehnungsandrohung mitgeteilt hat und Klage, mindestens jedoch ein Mahnvergahren eingeleitet hat.

In vielen Verträge sind die Renovierungsklauseln eh unwirksam. Diesbezüglich noch einmal goggeln und ansonsten einfach abwarten.

Viel Glück

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Häufig findet man in Formularmietverträgen eine Klausel, wonach der Mieter verpflichtet ist, Kosten für Thermenwartung zu übernehmen bzw. einen Wartungsvertrag mit einem bestimmten, vorgegebenen Unternehmen abzuschließen.

Eine derartige Vertragsklausel ist unwirksam. Die Klausel könnte nur wirksam sein, wenn eine Obergrenze vereinbart ist, bis zu der der Mieter die Kosten tragen muss (BGH WuM 91, 381; AG Charlottenburg GE 99,577; AG Langenfeld WuM 95,37). Außerdem darf die Klausel den Mieter nicht verpflichten, selbst einen Wartungsvertrag mit einem Fachunternehmen abzuschließen. Auch diese Verpflichtung führt dazu, dass die Klausel unwirksam ist (AG Peine NZM 2005, 799; AG Waiblingen WuM 2003, 480).

Die Rechtsprechnung zieht hier die Parallele zu Bagatällschäden. Das bedeutet auch, der Mieter muss allenfalls bis zu einer bestimmten Obergrenze Wartungskosten zahlen, er muss die Arbeiten aber nicht selbst in Auftrag geben.

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Natürlich kann der neue Eigentümer nicht verbieten, was der alte Eigentümer erlaubt hat. Bekanntlich bricht ein Verkauf nicht bestehende Verträge, sondern der Erwerber steigt in diese ein. Und da die Wäschespinne bereits 8 Jahre im Garten steht und dort auch die Wäsche immer getrocknet wurde, besteht zudem ein wirksames Gewohnheitrecht.

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Die Wohnungsabnahme ist durch die Fertigung eines Protokolls eine wirksame Freizeichnungserklärung.

Also, Pech gehabt lieber Vermieter, an den nachträglichen Wünschen beißt Du Dir die Zähne aus.

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Brandschutz und Fluchtwegebestimmungen ergeben sich aus der örlichen Verordnung (Brandschutz oder Wegerecht). Die Regelungen sind in jedem Bundesland anders. Einfach mal beim Ordnungsamt dezent nachfragen.

Viel entscheidender dürfte aber hier das Gewohnheitrecht sein, wonach bisher immer die Hoftür aus 2 Flügeln bestand. Deshalb sollte zumindest der Vermieter jedem Mieter einen Schlüssel für die verschlossene Türseite geben müssen. Ich glaueb, damit würde sich ohnehion das Problemchen am pragmatisten lösen lassen.

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Also erst einmal scheint es, als würden die Schönheitsreparaturen in Eurem Mietvertrag, nach einem Fristenplan geregelt sein ( ...das streichen der Heizkörper nach 6 Jahren .....).

Sollte dieses so sein und starre Fristen vorliegen, ist die ganze Renovierungsklausel hinfällig, mit der Folge, dass die Mietfläche nur besenrein zurück zu geben wäre.

Unabhängig von dem Vorstehenden, beginnen Eure Renovierungsverpflichtungen, sowit wirksam vereinbart, grundsätzlich erst mit Beginn des Mietverhältnisses. Kein Mieter kann für Schäden eines Vormieters verantwortlich gemacht werden. Und da Ihr ja erst ein gutes Jahr dort wohnt dürfte eigentlich nichts dramatisches sein.

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Es kommt darauf an, wie der Zustand bei der Wohnungsübergabe war.

Funktionierte zu diesem Zeitpunkt (Einzug) alles korrekt und wurden keine Baumaßnahmen während Deiner Mietzeit durchgeführt, dann dürften die Kosten zur Wiederherstellung des Zustandes an Dir eigentlich hängen bleiben.

Wude jedoch bei der Wohnungsabnahme dieser Mangel nicht mit aufgenommen, dann bist Du fein raus, weil der Vermieter die Wohnung in diesem Fall mängelfrei abgenommen haben dürfte.

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Ziemlich heikel, weil nur Du den Mietvertrag unterschrieben hast, auch wenn Ihr Beide als Mietvertragspartner aufgeführt seid. Durch Deine alleinige Unterschrift haftet Du nämlich alleine.

Anders verhält es sich nur, wenn Deine Freundin immer, zumindest aber öfter, die Miete zahlte, weil Sie nämlich dann, durch konkludentes Verhalten, zu verstehen gab, dass auch Sie Mieterin ist.

Jedenfalls würde ich es versuchen, dass Sie zumindest für den Kündigungszeitraum die anteilige Miete mit bezahlt.

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Sorry, aber Deine Vermieterin hat Recht.

Das simpelste wäre ein Aufhebungsvertrag. Dein Exfreund und Du setzen ein Schreiben auf, dass dieser einverstanden ist, dass Du aus dem Vertrag herauskommst und dieser alle Rechte und Pflichten aus dem ehemals gemeinsamen Vertrag übernimmt.

Wenn das nicht funktioniert, dann zwischen Dir und Deinem Ex eine Vereinbarung schreiben, wonach dieser sich ab dem Zeitpunkt X verpflichtet, alle Kosten der Wohnung allein zu tragen und Dich unwiederruflich und auf Dauer von einer Zahlungspflicht freihält und dieser für alle Mietzahlungspflichten uneingeschränkt gerade steht.

Dies vom Vermieter gegenzeichnen lassen und nur dann bist Du aus dieser Nummer heraus. Andernfalls besteht eine gesamtschuldnerische Haftung bis irgendwann einmal Dein Ex die Wohnung aufgibt.

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Nach BGB § 535 ist zunächst der Vermieter verpflichtet, die Wohnungsrenovierung zu übernehmen. Es ist ein Kann- aber kein Mussgesetz und deswegen wird meist in den Verträgen davon abgewichen.

Durch die Formulierung "Üblicherweise werden Schönheitsreparturen ...." wurde zunächst rein pragmatisch die Übernahme der Schönheitsrepatturen auf Dich über gewälzt. Durch die Zeitstaffel alle drei, fünf oder sieben Jahre riecht jedoch alles auf eine unwirksame Renovierungsklausel. Sorry, ob diese Klausel schlußendlich wirksam ist oder nicht, dass kann ich Deiner Frage leider nicht entnehmen.

Super Infos gibt es aber unter:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/renovierung.htm

Einfach das durchlesen und mit dem vergleichen, was bei Dir im Vertrag steht.

Sollte die Renovierungsklausel in Deinem Mietvertrag unwirksam sein, dann brauchst Du die Wohnung nur besenrein abzugeben, mit der Beseitigung von Beschädigungen, die Du gemacht hast und die über "normales Wohnen" gehen.

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Soweit es sich um preisfreien Wohnraum handelt und Du der Mieterhöhung zustimmst, schuldest Du die erhöhte Miete erst mit Begin des dritten Kalendermonats nach Zugang des Erhöhungsverlangens (BGB § 558b Abs. 1).

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Ansprechpartner ist alleinig, dass beauftragte Unternehmen (iloxx) und leider nicht DPD.

Kann Dir nur empfehlen, dass Du bei iloox Druck machst ... Sorry

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Also, rein aus dem bauch heraus;

Eigentlich dürfte die Forderung des Vermieters verwirkt sein, weil er sich jahrelang, an das was vereinbart wurde, nicht gehalten hat. Soweit so gut.

Tatsächlich jedoch dürfte die Indexanpassung des letzten Zeitraums wohl greifen, weil die Mietanpassung so wirksam vertraglich vereinbart wurde.

Aufgrund der Vereinbarung sehe ich es so, dass der Vermieter zwar ein Recht, aber keine Pflicht zur Mietanpassung hatte. Und wenn ich es mir so überlege, dürfte die neuerliche Mietanpassung somit begründet werden in einem möglichen Streitfall.

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Die Fälligkeit einer Mietkaution darf erst nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen. Von der Mieterin ist sicher nichts zu holen, auch im Sinn einer Schadensbegrenzung.

Die Bank hat mit der vorzeitigen Ausfösung jedoch pflichtwiedrig gehandelt, da aufgrund der Bürgschaftsübernahme dieser bekannt war, dass Sie als Gläubigerin fungierten. Und soweit ich herausgelesen habe, wurde Ihrerseits gegenüber der Bank keine Freigabeerklärung abgegeben, so dass der Fehler eindeutig bei der Bank liegt. Und von dieser kann die Mietbürgschaft, als Drittbeteiligter, eingefordert werden.

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