PS: Ich habe eine Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis)

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Entschuldigt das ABC...dachte so wird es einfacher :)

PS: A UND D SIND GESCHIEDEN!

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Oder anders gefragt:

Muss ich auch dann eine Versicherung abschliessen, wenn ich im Ausland bin?

Kann ich heutzutage ueberhaupt noch ohne KV leben?

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Erstmal danke fuer die, teilweise, hilfreichen Antworten.

Kann ich denn meine Aussage nachtraeglich verweigern, auch wenn ich damals schon eine gemacht habe? Oder muss ich als Zeuge aussagen?

Frage am Rande: Wie siehts aus mit der Stammtischaussage "Aussage gegen Aussage"? Nehmen wir an ich sage A und der Tuersteher B und beides klingt halbwegs plausibel, was passiert? Wie urteilt der Richter bzw. wer muss was/wie beweisen?

Entschuldigt meine Ausdrucksweise, ich bin kein Rechtswissenschaftler...

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