Das alte Haus behält dich mit seinen Strom-, Gas-, Wasserverträgen und DU zahlst weiterhin. Wenn du weniger verbrauchst, bleibt es dennoch bei den alten monatlichen Abschlägen und der Grundgebühr. Du kannst mit den Anbietern ausmachen, die monatliche Rate ab Januar 2012 zu reduzieren - weil du ja nicht mehr da wohnst u. weniger verbrauchst. Aber die Abschläge bis zur nächsten Abrechnung bleiben. So oder so.

Kauft Jemand dein Haus, werden alle Zähler abgelesen und die Anbieter von Strom, Gas, Wasser, etc. erhalten eine Mitteilung darüber. Das machst du selber. Nicht der Käufer. Wenn er es macht, ist es schön. Besser: man einigt sich voarb.

Beziehst du ein neues Haus, werden dort VOR Einzug auch die Zähler abgelesen u. die Anbieter erhalten darüber eine Mitteilung. Wer das macht? Einige dich mit dem Verkäufer.

Für das neue Haus suchst du dir einen neuen Anbieter für Strom, Wasser, Gas. Diese Verträge für Strom, Wasser, Gast, etc. haben NICHTS mit den Verträgen am alten Haus zu tun. Du zahlst hier wieder die Grundgebühr und die jeweiligen monatlichen Abschläge.

Einzig für die Wohngebäudeversicherung gibt es eine Frist: die Wohngebäudeversicherung kann der neue Eigentümer mit einer Frist von 4 Wochen gerechnet ab Eigentumsumschreibung im Grundbuch kündigen und sich eine neue Versicherungsgesellschaft suchen.

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Suche auf www.fewo-direkt.de und gehe auf "Bewertungen".

Ferner sollte man nicht das günstigste Angebot wählen und auf Fotos schauen. Gibt es zu viele Fotos von der Umgebung und wenige von der Wohnung - Finger weg und weitersuchen.

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Schaden in einer Ferienwohnung verursacht.

Hallo, ich habe noch eine Frage zu dem Schaden in der von uns gemieteten Ferienwohnung. Meine Haftpflichtversicherung hat mir am 06.10.11 mitgeteilt dass sie die Kosten des Schadens an den angemieteten Teilen nicht erstattet. Noch einmal zum Schadenhergang: Ich habe versucht an der Einbauküche Eiche-Rustikal ( sie ist Schätzungsweise 30 Jahre alt,) Den Ventilator von der Abzugshaube instand zusetzen. Man musste zu diesem zweck die "Türe" nach oben ziehen. Plötzlich kam die Türe mir entgegen und ist auf das ebenfalls 30 Jahre alte Ceran Feld gefallen. Ich habe die Vermieterin den Schaden gezeigt und sie hat mit ihrer Versicherung gesprochen, die meinte ich hätte doch eine Privathaftpflicht- Versicherung. Ich habe es meiner Versicherung gemeldet, Antwort siehe oben. Gestern kam ein Brief von einer Rechtsanwältin aus Greiz, Thür., sie verlangt von uns für das Ceran Feld 349,00 Euro plus 83,54 Euro für die Anwältin. Bis spätestens zum 30.10.2011 zu bezahlen. Fakt ist dass an der AblufthaubenTüre eine Halterung schon länger abgebrochen war und es dadurch zum Rausfall der Türe kam. Die Anwältin schreibt von einem § 280 I BGB der soll besagen dass ich für den Schaden aufkommen muss auch wen die Versicherung nicht zahlt. Die alte Küche ist in einem sehr schlechten Zustand, Türen lassen sich nicht richtig schliessen, Schubladen wackeln in der Führung usw. Wenn das so richtig ist, müsste ich doch für jeden "Schrott" in einer Ferienwohnung bezahlen wenn etwas aus Altersgründen kaputt geht? Ich werde Morgen auf jeden Fall mit der Rechtsschutz- Vers. sprechen. Wäre nur schön wenn ich vorweg einige Antworten bekäme. Danke, berchrist

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Es stimmt, das Schäden einer gemietete Sache nicht von der Haftpflicht bezahlt werden.

Hast du nachdem der Schaden autrat Kontakt zum Vermieter aufgenommen und nach einer gütlichen Einigung gesucht? Warum baut man als Mieter eine Ferienwohnung an einem Ventilator? Wenn etwas nicht funktioniert, klärt man das als Gast mit dem Vermieter.

Da du den Schaden an dem vorher offensichtlich intakten Ceranfeld verursacht hast, mußt du den Schaden ersetzen.

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Wenn du mit den Vermietern gut auskommen willst, solltest du ihre Bitte erfüllen und KEINE Katze anschaffen.

Im Gegensatz zu einer normalen Mietwohnung nutzt du in einer Ferienwohnung die Möbel der Vermieter. Eine Katze, die sich neu ist, macht hier und da hin, kratzt hier und dort.

Willst du dieses Risiko der (kurzzeitigen) Katzenhaltung auf die Vermieter abwälzen?? Es gibt Sachen, die tut man einfach nicht. Und der Wunsch der Vermieter ist nachvollziehbar.

Es bliebt dir ja noch ein Ausweg: ausziehen. Dorthin, wo Haustiere erlaubt sind.

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Wenn die Reisegruppe aus 14- bis 16-jährigen besteht, dann kommt ihr nicht umhin, mit 14- bis 16-jährigen zu verreisen.

Selbstverständlich sind dort Jugendliche aller vertretenen Altersgruppen vor Ort.

Der Veranstalter trägt das Risiko und muss ja die Plätze voll bekommen. Die bekommt er eher voll, wenn er die Gruppen mischt. Verständlich. Und ja auch nicht weiter schlimm, oder?

Dass da "nur" 14 jährige sein werden ist schwer vorstellbar, denn der Reiseveranstalter ist breit gestreut und beliebt. Das haben eigene Erfahrungen gezeigt.

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Kaution ja oder nein - das entscheidet allein der Vermieter. Ist die Ausstattung hochwertig oder liegt dem Vermieter besonders am Herzen - egal was der Grund ist, wenn er es fordert u. du buchen möchtest, mußt du das bezahlen. Mitunter ist der Vermieter nicht bei der Abreise vor Ort und möchte sich so die Bezahlung für evtl. Schäden vereinfachen. Verständlich denke ich. Ist alles i.O. gibt es die Kaution ja zu 100 % zurück.

Nicht gut ist, dass es erst "versteckt" eingefordert wurde.

Wenn du die Wohnung nicht mieten möchtest, reicht eine Info an den Vermieter - wenn du den Vertrag nicht allzu kurzfristig eingegangen bist. Hierbei ist es unerheblich, ob der Vertrag telefonisch, schriftlich, per Email vollzogen wurde.

Für den Rücktritt vom Vertrag kann der Vermieter bis zu 85 % des entgangenen Mietpreises gelten machen. Wobei sich der Vermieter (und viele tun das) an die Empfehlungen des DTV(Dt. Tourismusverband) hält. Die Storno-Gebühr ist abhängig davon, wann der Vertrag gekündigt wurde.

Wenn ein Vermieter gleich bei Vertragsabschluss das volle Geld fordert und im Mietvertrag andere Bedingungen aufführt überlege, warum. Verlasse dich hier auf dein Bauchgefühl - was sich ja wohl auch schon gemeldet hat.

Und dann hast du die Antwort auf deine Frage, ob du DIESE wohnung nehmen solltest.

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Erstens: der Gast zahlt bei Anreise. Das hast du jetzt gelernt und wirst es nie wieder anders halten. Den Mietvertrag für künftige Gäste paßt man entsprechend an: Der Mietpreis wird am ... gezahlt (man schreibt hier nicht: am Anreisetag - womöglich reist er gar nicht an ...?) Dann kann auch mal ein Gast 2 Tage eher abfahren - ja bitte, aber nicht auf deine Kosten - denn die Wohnung kann ja binnen 2 Tagen nicht mehr vermietet werden. Ggf. zahlt der Gast 85 % (Empfehlung DTV) für jede nicht bewohnte Nacht und bekommt den Rest vor Abreise wieder.

Dann passiert so etwas wie mit dem jetzigen Mietpreller nicht mehr und glaube mir: so etwas wird dir nie wieder passieren. Ein Gast, der nicht abreist ... . Was hat der denn in den Meldeschein geschrieben? Gut ist auch, wenn man einen Mietvertrag vorab per Post zugeschickt hat - dann hat man nämlich die Gewähr, dass derjenige dort auch tatsächlich wohnt. Andernfalls käme ja der unterzeichnete Vertrag nicht zurück.

Verklagen?? Es kommt nun darauf an, wie lange der Gast die FeWo belegte. Wenn es nur eine Woche war, sollte man es unter "Erfahrung" verbuchen - auch, wenn es jetzt weh tut.

Ich hoffe für dich, dass der "Gast" mittlerweile das Feld geräumt hat !??

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Schläft der Vermieter deiner ständig bewohnten Miet-Wohnung auch bei dir?

Eine Ferienwohnung ist eine in sich abgeschlossene Wohnung. Die selbstverständlich der Feriengast alleine nutzt. Du kannst auch nicht davon ausgehen, dass der Vermieter 24 Stunden für dich ansprechbar ist. Denn dann wäre es ja einem Hotel ähnlich.

Übrigens nutzt man ein Hotelzimmer auch alleine.

Nur für den Fall, dass ...

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Flieger via Aer Lingus - billiger geht nicht.

B & B für 35 p.P. je Nacht sollte machbar sein. Und für Irland IST das billig. Nebenher lernt man nette Menschen kennen u. kommt herum u. ist nicht an einen Ort gebunden, wie z.B. durch eine vorab gebuchte Route via TUI.

Irland und England sind keine billigen Ziele. Billig ist Bulgarien. Oder Paraguay.

Es gibt auch ein Zitat, das es, so alt es auch sein mag, zu einer gewissen Popularität gebracht hat:

„Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften. Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld. Das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen.“

8-)

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Uns ging es ähnlich. Nach Tag roch es in der Fewo (90 m²) wie in einer Eckkneipe. Seitdem vermieten wir nicht mehr an Firmen oder Monteure. Ich frage da ganz genau nach, wenn Leute anreisen, die unterschiedliche Zimmer benötigen.

Ein Tipp wäre, bevor Monteure, etc. einziehen eine Bestätigen der Leute unterschreiben lassen, dass die Kosten der Reinigung dir Firma übernimmt. Die rauchen auf Garantie nicht, das wäre denen zu peinlich.

Aber das löst das Problem nicht, wenn sich nachfolgende Gäste beschweren und daher lehnen wir es strikt ab, an Monteure bzw. Betriebsangehörige, die außerhalb unterwegs sind, zu vermieten. Mit nachfolgenden Gästen hat man dann Probleme - oder, was viel schlimmer ist als Vermieter: man hat ein schlechtes Gewissen, dass man Gästen die FeWo nicht überlassen kann, wie man gerne würde.

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Hallo,

Nießbrauch bedeutet praktisch, dass sämtlicher Nutzen aus der Wohnung von den Großeltern gezogen werden darf. Sie bestimmen, was mit der Wohnung passiert und selbst wenn deine Mutter die Wohnung vermietet ist sie angehalten, die Miete komplett an die Großeltern auszuzahlen.

Nießbrauch macht die Nutzung der Wohnung für den Eigentümer praktisch wertlos. Man zahlt als Eigentümer sämtliche Kosten und den Nutzen aus dem Grundstück zieht einzig und allein der Nießbrauch-Inhaber.

Der Notar hätte über die weitreichenden Folgen eines Nießbrauchs hinweisen müssen. Aber da achtet man als "Beschenkter" und Laie ja nicht drauf. Da ist man beim Notariat viel zu aufgeregt. Den Großeltern muß man daher nicht absprechen, dass sie nicht gewußt haben, welche Laus sie der Tochter da in den Pelz setzen.

Da man als Vermieter eine Wohnung auch nicht unter Wert vermieten darf, wenn man Kosten geltend machen möchte, ist es hier ähnlich: Der Nieß"braucher" darf verlangen, dass - wenn die Wohnung vermietet wird - die ortsübliche Miete (Grundlage: Mietspiegel) verlangt und weitergereicht wird.

Wer die Besteuerung hier übernimmt - bitte frage hierzu bei deinem zuständigen Lohnsteuerhilfeverein nacht. Das kostet nicht die Welt.

Alles Gute und dass die mit deiner Mutter gut aus der Sache rauskommst.

Für die Großeltern: .... nur Kopfschütteln übrig.

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Habe ich selbst gesehen u. wurde vom Inhaber auch mal mit Sonnenschirm, Zeitung, Kaffee und Kuchen genutzt: Ein runder Tisch und 2 Kaffeehausstühle, davor 4 Blumenkübel.

Hat laut seiner Aussage die Fremdparker prima abgewährt.

Prima wäre auch eine alte Leifheit-Wäschespinne, auf der dann (alte) Wäsche hängt. Die stellt bestimmt so leicht niemand "in die Ecke".

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Radio und Fernsehen sind heute Standard. Und soviel sollte das Ferienhaus als Miete schon abwerfen. Die Gäste sollen sich doch wohlfühlen und wollen nicht noch das TV-Gerät im Kofferraum mit in den Urlaub schleppen.

... lohnt es da, die Gäste wegen der GEZ-Gebühr zu verärgern? Grübel ....

Als Vermieter eines Feriendomizils kann man mit der GEZ vereinbaren, dass man in den Nicht-belegt-Zeiten als Vermieter auch nicht zahlt. Das vereinbart man 1 x und das gilt bis auf Widerruf.

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www.ferienhausmiete.de

Für ein paar Euro mehr kann man jedoch mehr Fotos einstellen und landet in der Auswahlliste weiter oben.

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Ich vermiete selbst über Fewo-direkt bzw. HomeAway (englicher Name, gleicher Anbieter).

NIEMALS sendet man an jemanden seine Kreditkartennummer ! NIEMALS. Und schon gar nicht voarb und in einer Email. Da könntest du ja gleich eine Postkarte nehmen, die kann auch jeder lesen.

In der Regel sind dort die Vermieter Leute, die vermieten privat eine Fewo. Die haben gar keine Möglichkeit, eine Kreditkarte zu belasten. Da bekommst du eine Antwort-Mail über den Antwort-Button von HomeAway und bekommst somit eine Bestätigung. Max. fordert derjenige eine Anzahlung - und das auch erst, nachdem er dir den Mietvertrag schriftlich (nicht per email!) zugeschickt hat.

Hinter den Vermietungen steht nicht HomeAway - HomeAway stellt lediglich die Datenbank zur Verfügung, auf der Vermieter ihre Objekte offerieren - die Super-Antwort ganz am Anfang ist daher schlichtweg FALSCH. Sorry. Aber ich muss das hier mal sagen.

Es gibt bei diesem Internetportal ganz, ganz viele Anbieter. Da sollte es dir deine Kreditkarte wert sein, nochmal zu schauen und jemand anderen zu finden. Denn wenn das Geld durch den Vermieter auf der Kreditkarte belastet wurde, dann geht es auch von deinem Girokonto ab.

Solange derjenige die Buchung noch nicht bestätigt hat, hat er keine Forderung gegen dich und du kannst beruhigt eine Alternative suchen.

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Welche Region?

Einsam u. allein am Waldrand, wenige Schritte zum Badesee?

www.Ferienhaus-Oderbruch.de !!

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Nein, eine Prüfung durch das Gesundheitsamt ist für die Mitnutzung durch Feriengäste nicht erforderlich. Wichtig wäre im Eigeninteresse im Mietvertrag anzugeben, dass die Nutzung des Schwimmbeckens auf eigene Gefahr geschieht und der Hinweis, dass Nichtschwimmer (insbesondere Kinder ohne Aufsicht) vom Becken fern zu halten sind. Ferner, dass das Becken für die Zeit der Reinigung (wir haben solch einen selbstreinigenden "Putzteufel") nicht betreten werden darf. Das sind gemachte "Erfahrungswerte" ... 8-)

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Exakt den Verbrauch der FeWo kann man nur ansetzen, wenn es sep. Zähler gibt und die Wohnung im Erdgeschoss nachweislich ausschließlich an wechselnde Gäste vermietet wird. 

Gibt es nur einen gemeinsamen Zähler für die FeWo und die eigene Wohnung, dann kann man in der Steuererklärung die Tage, die die Fewo vermietet war, als Kosten ansetzen . Also: Strom und Wasser werden auf 360 Tage (kaufmännisch gerechnet hat das Jahr 360 Tage!) runtergerechnet und an jenen Tagen, wo die FeWo vermietet war, teilt man den Wert durch 2 und kann somit jenen Wert, der auf die FeWo fällt, als Kosten absetzen.

Das ist eigentlich eine Milchmädchenrechnung, denn Feriengäste verbrauchen in der Regel mehr an Wasser und Heizung als man selbst - oder die Gäste zu Hause verbrauchen.

Die günstigste Lösung wäre daher, man hätte für den Nachweis zwei Zähler (für Strom und Wasser) im Haus. Die Heizkosten (Gas, Erdöl) sollten mit einem höheren Wert Berücksichtigung finden - denn man heizt auch im Winter die FeWo, damit nichts einfriert.

Die Grundsteuer wird generell durch 2 geteilt - wenn die FeWo ausschließlich vermietet wird und nicht privat genutzt wird. Davon geht das Finanzamt jedoch aus, wenn man im selben Haus selbst eine zweite Wohnung bewohnt. Gleiches gilt für die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung.

 

 

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Geh zum Amtsgericht (sofort !!!) und lasse dort deine Pfändungsfreigrenze feststellen. Danach gehe zu deiner Bank, die erklären dir, wie viele Tage nach Eingang von Rente, etc. du dein Geld abholen mußt, damit es nicht der Pfändung zum Opfer fällt.

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Wenn die Eigentümergemeinschaft sich dagegen ausgesprochen hat, sollte man sich nicht darüber hinwegsetzen. Und einfach Fragen und 50 % sagen "ja" zur Katze geht auch nicht so einfach durch. Ein Beschluss einer Eigentümergemeinschaft kann nur von der Gemeinschaft geändert werden.

Viele vergessen, dass sie mit dem Kauf einer Wohnung in eine GEMEINSCHAFT ziehen. Da gehts anders lang als im eigenen Einfamilienhaus. Man kann ja auch nicht einfach eine Sat-Schüssel an den Balkon hängen oder Sprossenfenster einbauen.  Und so ist es auch mit der Tierhaltung. Daran muß man sich halten oder eine Wohnung kaufen, wo Tiere willkommen sind.

Bei uns sind z. B. lt. Hausordnung nur Zierfische erlaubt. Keine Hunde, keine Katzen und keine (ach so leisen) Reptilien.

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