Der Vermieter hat 12 Monate Zeit nach dem Abrechnungszeitraum die Betriebs- und Nebenkostenabrechnung zu erstellen und an Dich zu senden. Also wenn es um 2008 geht, dann hat er theoretisch Zeit bis 31.12.09 dir die Abrechnung zu übergeben.
Das liegt an den wirkenden Kräften. Wolken bestehen aus winzigen Wassertröpfchen, bzw. aus Wasserdampf. Das heißt das Gewicht jedes Wassertropfens ist gering. Die Tropfen erfahren verschiedene Kräfte, so zum Beispiel die Schwerkraft die Richtung Erde (nach unten ) wirkt, dagegen wirkt die Reibungskraft (nach oben)verursacht durch die Luft. Zudem Kommen noch Auftriebskräfte hinzu, u.a. durch Konvektion, Luftwirbel, Druckunterschiede etc. Kondensiert der Wasserdampf, werden die Tropfen zu groß, und die Schwerkraft wird größer als die Summer der anderen wirkenden Kräfte, dann fällt der Tropfen nach unten...
Mieses Karma - Daniel Safier. gibts auch als Hörbuch. Sehr humorvoll, wie die Protagonistin einiges Durchlebt um aufzusteigen :-)
Hallo, Ja Kann es! Hat um es einfach zu sagen mit Physik zu tun. Wenn die Fliehkräfte zu groß werden oberhalb des Schwerpunkts des Autos, wird das Auto in diese Richtung umgeschmissen. Wie beim Schleudern einer Milchkanne wirken die einen Kräfte nach außen, während man selbst eine Gegenkraft erzeugt, um die Kanne festzuhalten. Die mittlerweile verbreiteten elektronischen Fahrhilfen wie ESP ABS etc. setzen die Gesetze der Physik nicht außer Kraft, sondern greifen ein bevor der Kritische Zustand erreicht wird, indem sie z.B. einzelne Räder abbremsen und so ein Schleudern verhindern. ABER! Übertreibt man es, nutzen auch solche System nichts!!
Im Mietvertrag ist die Grundsteuer enthalten, also in der Nebenkostenabrechnung auch berechtigt. Passus im Mietvertrag: "§5 Mietvertrag"..."Abrechnungsmaßstab ist für die Kosten"... "der laufenden öffentlichen Lasten: Die Grundsteuer in Höhe des individuellen Steuerbescheids des Eigentümers für die Wohnung bzw. nach Anteil der Wohnfläche." Wie gesagt, er hat fristgerecht eine Abrechnung gestellt da aber die im Mietvertrag vereinbarte Umlegung der Grundsteuer vergessen... und nun eine Korrektur zugesandt, die wenn man nur die Korrektur betrachtet ganz sicher außerhalb der Frist von einem Jahr liegt.
Vielen Dank schonmal für die vielen Antworten.