War heute bei der Polizei und habe folgende Antwort bekommen:

Der Polizist hat zwar am Anfang noch grosse Augen gemacht als er von den Bildern erfahren hat hat dann aber gesagt, dass es solche Webseiten immer geben würde und man dagegen nicht viel unternehmen kann;

  • Man kann eine Webseite die nichts mit einem selber zu tun hat NICHT anzeigen.
  • Man kann zwar nen Arbeitskollegen anzeigen wenn man merkt dass er pornographische Bilder hat, aber sonst eine Webseite kann man nicht einfach so anzeigen.
  • IM Extremfall würde ich mich sogar selber strafbar machen wenn ich die Seite anzeigen würde weil ich vielleicht "ausversehen" einige Bilder runtergeladen habe und ich dann für den besitzt von Pornografie von Minderjährigen angezeigt werden könnte.

Dafür hat er mir diese Webseite hier angegeben und gesagt dass man hier solche fälle anzeigen kann.. die Polizei macht zwar nicht viel aber so zeigt man die Seite wenigstens mal an: ( ich weiss nicht ob diese Seite aber auch für Deutschland gilt)

Was unternimmt KOBIK gegen Kinderpornographie?

KOBIK nimmt nicht nur Meldungen aus der Bevölkerung entgegen, sondern sucht selbst aktiv nach verbotenen Inhalten im Internet. Es wird ebenfalls verdachtsunabhängig nach Personen gesucht, die sich in sexueller Absicht Kindern über das Internet nähern. Stellt KOBIK Auslandsbezüge fest, werden die Daten via Interpol den entsprechenden Behörden zur Verfügung gestellt. Ferner stellt KOBIK den Schweizerischen Internetdienstanbietern eine Liste mit Links ausländischer Seiten mit verbotenem, kinderpornografischem Inhalt zur Verfügung, welche trotz Löschungsantrag weiterhin abrufbar sind. Anstelle der gewünschten Seite erscheint dann ein Verbotshinweis. Die ständige Weiterentwicklung der polizeilichen Mittel zur Strafverfolgung geniesst auch in diesem Bereich einen hohen Stellenwert.

und hier kann man eine Anzeige erstatten: http://www.cybercrime.admin.ch/kobik/de/home/meldeformular.html

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