Antwort
Ich habe mich fristlos gekündigt. Mein Chef hat 1 Woche Stundenlohn nicht bezahlt. In meinem Vertrag steht : "Bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Arbeit ist eine Vertragstrafe i. H. v. einem Wochenlohn fällig. "
So meine fristlose Kündigung gilt in diesem Fall als unentschuldigtes Fernbleiben.