Hallo,

ich habe ein 50ccm gekauft.
Die Versicherung ist ab 01.03 angemeldet.
Führerschein besitze ich die Klasse B (AM inkl.).

Ich habe die EG-Übereinstimmungsbescheinigung und zusätzlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Zulassungsstelle (von heute).

Ich habe noch etwas von einer Allgemeinen Betriebserlaubnis gelesen, die einen sagen aber, dass die EG-.. als ABE gilt, die anderen verneinen dies wieder.

Darf ich dieses Fahrzeug mit den genannten Papieren (Versicherungsnachweis, EG-Übereinstimmungserklärung) führen oder benötige ich noch etwas?