Alte Forderung aus "Kleinunternehmerzeiten" heute eintreiben... was ist zu beachten bzgl. MwSt. usw.?

2014 habe ich mich als Kleinunternehmen selbstständig gemacht und Ende Oktober einen Vertrag mit einer Kundin geschlossen die jedoch nicht zahlte. Der Vertrag war auch mit jährlichen Folgekosten verbunden. Nach Fristsetzung per Mahnung erfolgte ebenfalls keine Zahlung. Über einen Anwalt wurde dann ein anwaltliches Mahnschreiben gesendet (kein Mahnbescheid !). Ebenfalls erfolgte keine Zahlung. Einen Mahnbescheid habe ich dann nicht stellen lassen, da ich zu dem Zeitpunkt wusste dass die Einforderung schwierig werden könnte (da die Schuldnerin zu dem Zeitpunkt arbeitslos war). Die Frist beträgt ja auch 3 Jahre, also wollte ich erst mal warten bis ich weiss, dass die Chancen der Zahlungsfähigkeit der Schuldnerin höher sind.

Nun müsste ich die jährlichen Kosten zum ersten mal ebenfalls in Rechnung stellen (diese werden im Nachhinein berechnet und waren bei der ersten Rechnung von 2014 für ein Jahr im Voraus bereits enthalten). Der vereinbarte Preis damals enthielt aber ja keine Mehrwertsteuer.

Meine Fragen:

  1. Wenn ich nun pro Forma schon mal eine Rechnung für den jährlichen Betrag sende. Muss ich dann den vereinbarten Betrag zzgl. MwSt. berechnen ? Oder muss ich mir die MwSt. selbst "ans Bein" binden, weil ein fester Betrag unabhängig von der MwSt. vereinbart war ?

  2. Wenn ich nun einen Mahnbescheid über die komplette offene Summe von 2014 erwirke und es zu einer Zahlung kommt - muss ich davon dann auch MwSt. abführen ? Denn die damalige noch zu zahlende Rechnung enthielt ja keine MwSt...

Danke für jede Antwort im Voraus :-)

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