Es ist nicht verboten, nackt durch die Stadt zu gehen. Es ist keine Straftat nach § 183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses und es ist ebenso auch keine Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG. Jeder Mensch darf nackt durch die Stadt spazieren. Sollten Polizei- und Justizbehörden öffentliche Nacktheit ahnden, dann ist das reine Willkür und mit dem Gesetz nicht vereinbar. Wir haben kein Nacktheitsverbot und auch keine Kleiderordnung. Hingegen nackt z.B. einkaufen gehen darf man nur, wenn dies die Hausordnung des jeweiligen Einzelhändlers erlaubt. Die Performance-Künstlerin Milo Moiré beweist regelmäßig mit ihnen öffentlichen Nacktauftritten, dass nackt durch die Stadt spazieren keine Straftat ist. Jedenfalls nicht in Deutschland, nicht in Österreich und nicht in der Schweiz. Ganz schnell arbeiten die Behörden gegen nackte Männer mit dem Vorwurf, seine Nacktheit sei sexuell motiviert und man wird zu Unrecht verurteilt wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses, Strafparagraph 183a. Hiergegen muß man sich wehren, denn die bloße Sichtbarkeit des Geschlechtsteils ist keinesfalls eine sexuelle Handlung. Außerdem muß eine öffentliche Vornahme einer sexuellen Handlung auch erheblich genug sein, damit es überhaupt als Straftat in Betracht kommen kann. Z.B. Geschlechtsverkehr oder Oralverkehr in der Fußgängerzone würde Probleme bereiten, sobald sich darüber jemand beschwert. (§ 183 exhibitionistische Handlungen und § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses sind "Antragsdelikte"). Hingegen aber ein Striptease auf dem Marktplatz unter den Augen zahlreicher damit freiwillig oder unfreiwillig konfrontierter Zuschauer ist keine Straftat, solange man dabei seinen nackten Geschlechtsbereich nicht berührt.

Soviel mal hier zur Aufklärung der Sache.

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