Hallo,

was genau meinst du mit "wie sieht sie aus"?

Zu aller erst muss du dir merken, dass dieser berufszweig heut zu Tage nicht mehr Krankenschwester sondern Gesundheits- und Krankenpfleger/in heist.
Diese Ausbildung läuft Berufsbegleitend. Du bewirbst dich an den Krankenpflegeschulen und wirst da wo du angenommen wirst deinen schulischen Teil absolvieren und in den Krankenhäusern auf Stationen arbeiten, welches mit der Krankenpflegeschule zusammenarbeitet/ bzw. zu welchem Haus die Schule gehört. Manche Häuser arbeiten nur im Blocksystem, indem halt entweder für ein paar Wochen nur Station angesagt ist oder halt nur Schule angesagt ist. Die Schule läuft von Monatgs bis Freitags, Stationsarbeit wird auch jedes zweite Wochenende verrichtet. Dann gibt es noch Häuser die es so handhaben, dass z.b. immer einmal die Woche ein Schultag zwischen den Stationseinsätzen ist und es noch zusätzlich Blockunterricht gibt. Es werden verschiedene Stationen durchlaufen, wie Innere, Chirugie, neurologie etc... wobei psychiatrie, ambulante Pflege und Kinderstation auch Pflichteinsätze sind. Die Ausbildung geht 3 Jahre und beinhaltet eine 6 monatige Probezeit. Es wird eine Probezeitprüfung, eine Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung. Diese Prüfungen sind in schriftlichen, mündlichen und praktischen Teilen aufgeteilt. Gelernt wird in Lernheinheiten und mit Praxisaufgaben ( so dass auf jeder Station eine bestimmte Aufgabe erledigt werden muss, die vom Praxisanleiter bewertet wird). ... naja so erstmal recht grob. mach doch mal ein Praktikum, dann hast du eine super Einsicht und es kommt zudem auch immer bei einer Bewerbung gut an. ^^

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Der Vertrag ist beendet und hie rnoch etwas Wichtiges zum Thema Kartenpfand!

http://www.teltarif.de/urteil-sim-karten-pfand-gebuehr-nicht-nutzung-unzulaessig-landgericht-kiel/news/45069.html

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Nein .. du gehst zum Einwohnermeldeamt und sagst einfach nur wo du hingezogen bist und bist dann dort gemeldet. Mietverträge braucht mann heute nicht mehr vorlegen.

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Wie teuer kann ein Gerichtsverfahren gegen eine Versicherung werden?

Hallo, ich hoffe, jemand kann mir diese Frage zumindest so ungefähr beantworten, denn ich fürchte, so etwas kommt auch mich zu, wenn ich zu meinem Recht kommen will und trotzdem Pech haben sollte... Zur Erklärung: Ich hatte einen unverschuldeteten Verkehrsunfall. Parkte auf einem Gehweg (eingschränktes Halteverbot), da wir etwas einladen mussten und dann weiter wollten. Jemand fuhr auf der anderen Strassenseite, also in entgegengesetzter Richtung an mir vorbei, kam dann aber nicht weiter, weil er Gegenverkehr auf seiner Spur hatte (recht enge Strasse, der Gegenverkehr musste an parkenden Autos vorbei und dazu auf die andere Seite ausweichen). Nun wußte mein Unfallgegner nicht, wohin er sollte und fuhr halt mal rückwärts. Da er ja schon an mir vorbei gewesen war, hatte ich gerade den Blinker gesetzt und nach hinten gesehen, rollte dann vom Bordstein. Drehte mich noch einmal um und entdeckte mit Entsetzen, dass mein Gegner rückwärts direkt auf meine Fahrspur auf mich zu fuhr. Ich konnte nur noch bremsen, da hat er mich schon angefahren. Ich selber war noch gar nicht ganz vom Bordstein runter! In der Zwischenzeit war der Gegenverkehr weiter gefahren, die Strasse wieder frei und mein Gegner fuhr erst mal weiter. Ich sprang schnell aus dem Auto um nach der Nummer zu sehen, erkannte dann aber, dass er nur an den parkenden Autos vorbei gefahren war, dann wendete und zurück kam. LEIDER HABE ICH KEINE POLIZEI GEHOLT; WAS ICH NIEMALS MEHR TUN WERDE! da es augenscheinlich nur ein Blechschaden war. Adressen wurden ausgetauscht, Zeugen gibt es. Leider ging aus diesem Schaden noch ein Folgeschaden hervor, weil mir der Andere mit seinem Auto die Felge nach innen gedrückt hat, was wir nicht gleich gesehen haben. Lange Rede kurzer Sinn: ich musste mich sogar später von der Autobahn abschleppen lassen, Gesamtschaden recht hoch. Gutachter sofort geholt, der feststellte, dass der Folgeschaden vom Unfall her rührte. Nach 4 Wochen hat die gegnerische Versicherung immer noch nicht gezahlt, weder Werkstattrechnung , noch meinen Ausfall. Zig mal dort angerufen, nun wurde 75% bezahlt, aber 25% eben nicht wegen angeblicher Mithaftung. Der Gegner, der noch am Unfallort gesagt hatte, er habe mich gar nicht gesehen, da voller Stress und Eile und der Gegenverkehr habe ihn abgedrängt, behauptet nun, er habe wegen eines stehenden Fahrzeuges zurück fahren müssen, und ich sei von der Gegenfahrbahn auf seine ausgeschert.... Bin jetzt zum Anwalt, was passiert aber, wenn es zu einem Verfahren kommt? Habe dummerweise keine Rechtschutzvers.! Soll ichs drauf ankommen lassen, habe gehört, dass teilweise für den entschieden wird, der evtl. Provisison zahlt und das sei bei einigen Versicherungen so. Da hab ich doch gar keine Chance? Und kann man im Nachhinein noch Anzeige gegen den Schädiger erstatten?

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Also die Anzeige an sich wird nichts mehr nützen. Die Polizei wird dir sagen, dass solche Rechtstreitigkeiten auf Zivilrechtlichen wege geklärt werden muss und dies heißt über den Anwalt! Nur wenn du verlierst, musst du die Gerichtskosten, so wie die Anwaltskosten in anteiligerhöhe des Streitwertes selbst bezahlen! Ich weis nicht ob man es kann, aber vlt kann man ja gerichtskostenbeihilfe beantragen. Nur rechtskostenbeihilfe ist schon zu spät, da schon ein Anwalt aufgesucht wurde.

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Ich würde Spanisch nehmen.

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Den Führerschein, hat er vor dieser Reglung mit der MPU Vorschrift gemacht. Er war öfters schon in einer Polizeikontrolle und bis jetzt wollte die Polizei Ihn immer wieder weg nehmen, aber durften es dann doch nie. Denke mal es muss an diese Regelung liegen.

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vorboten

Natürlich verboten. Könnt ja sonst jeder hingehen und sich was im Ausland kaufen!

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Schau mal in deinem Arbeitsvertrag nach, dort steht das genau drin. Aber wenn er Montag oder Dienstag erst dort ankommt, ist es kein Problem.

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Für dein Problem solltest du einen Kieferchirugen aufsuchen, mit ihm kannst du dann dein Problem besprechen. Er wird dir das auch bestimmt richten können oder eine zahnspange verpassen, jedoch muss du zusehen, was alles die Krankenkasse zahlt und welche kosten auf dich zukommen, da dies ja nichts Lebensnotwendiges ist.

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Aufjedenfall nicht anfassen, sonst nimmt die mutter ihn nicht mehr an. Naja und dann wär da halt evt vogelfutter und wasser was man ihm zu trinken geben kann.

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Naja lerne für die nächsten Klausuren und melde dich sehr oft im Unterricht ( nehme VIEL am mündlichen Unterricht teil). So könntes du noch knapp an die Nichtversetzung vorbeikommen.

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Hallo,

also wenn es dort eine Gewerkschaft gibt, dann würd ich mich an diese wenden.

Jedoch muss ich auch sagen, wenn du jetzt schon was machen willst, dann kannst du dir auch direkt einen neuen Job suchen, da du dann mit sicherheit gekündigt wirst und du bestimmt 6 Monate Probezeit hast.

Dann kannst du dir den Weg auch sparen und dir direkt einen neuen Job suchen. Wenn die anderen dies mit sich achen lassen, dann sind diese selbst schuld. Es sei denn es setzen sich alle zusammen und ihr geht gemeinsam dagegen vor.

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Hallo,

wieso sollte es keinen Sinn machen??!! Wenn du sie wirklich liebst und sie dich auch, dann klappt auch eine Fehrnbeziehung. Heut zu tage gibt es das Internet, wo man sich jeden tag scheiben kann und sogar über cam sehen kann, es gibt Telefone um zu sprechen oder zu simsen, besucht euch gegenseitig am we indem Ihr mit dem Zug fahrt usw.

Versuch es doch erstmal so und wenn es dann nicht klappt, dann gibt es noch 1000 andere Mütter mit hübschen Töchtern^^

 

 

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Hallo,

wenn du ein Überweisungsschein ausfüllst, dann steht dort erst der Empfänger, dann Kontonummer, BLZ (und dass natürlich alles vom Empfäner). Dann kommt der Betrag und bei dem Kästchen Verwendungszweck trägst du " Best. ID112" ein und bei noch Verwendungszweck evt deinen Namen oder das was du bestellt hast.

dann wirfst du es ein oder wenn es elektronisch gemacht wurde, sendes du es ab.

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Hallo,

also zuerstmal ist hier sehr viel geschrieben worden und deine Sätze kann man kaum verstehen. Ich hoffe nur, dass deine Ausprache nicht genauso wie deine Schreibweise ist.

Ob jetzt irgendetwas von dem was du alles geschrieben hast war ist oder nicht, ändert es nichts an der Tatsache, dass ein viertes Kind unterwegs ist und du es gerne behalten möchtes. Da das Kind erst im Dezember auf die Welt kommt, hast du noch genügend Monate um dich am besten jetzt schon mit dem Jugendamt in verbindung zu setzten und mit denen eine Therapie aufsuchst. Du solltest Elternkurse die in zahlreichen Krankenhäusern angeboten werden besuchen und da etwas an Erfahrung mitnehmen und auch erstmal zusehen, dass du am besten erstmal für eine Zeit freiwillig in die stationäre psychiatrie gehst, um auch deine Vergangenheit aufzuarbeiten.

Wenn dass alles geschafft ist, wirst du natürlich nicht allein dein Kind erziehen dürfen, bzw. ohne Unterstützung. Kurz bevor dein Kind zur Welt kommt, solltest du dem Jugendamt zeigen, dass die Wohnung in einem babygerechten Zustand ist und das Amt darum bitten, dir eine Hilfe jeden Tag nachhause kommen zu lassen, die dein verhalten mit beobachtet. Dies wird vom Jugendamt ja nicht umsonst angeboten.

Wenn dass erstmal geschaft ist, kann es stück für stück langsam aufgebaut werden, dass du öfters auch mal die anderen Kinder siehst usw. aber bis dahin ist es ein langer Weg. Und es wird garantiert nicht leicht. Deswegen kann ich zum Schluss auch nur sschreiben, dass wenn du meinst du kannst diesen Weg nicht gehen, dann gibt dein Kind zur Adoption frei, somit hat es von anfang an ein besseres Leben und du kannst dich auf dein Leben konzentrieren. Und spar Geld für eine Spirale etc., denn ich bin auch 24 Jahre, habe ein Kind und bin im 7 Monat Schwanger, jedoch würd ich mcih erschießen, wenn ich jetzt schon das 4 Kind bekomme.

 

Wie es auch sei. Ich wünsche Dir viel Glück und nimm Dir mal ein paar Worte zu Herzen und setzte diese um.

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Naja man kann den Kot ja auch in die Toilette entsorgen, in dem man die Schaufel benutzt oder ihr lasst euch extra noch eine Tonne anfordern, aber dann müsst ihr natürlich selbst die Kosten für die zweite Tonne tragen.

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Natürlich kann die Mutter eine Anzeige machen! Sollte das Kind verletzungen oder Hämatome aufweisen, würde ich sofort noch dazu einen Artz aufsuchen, damit er dies festhält,dies wird dann zusätzlich zu der Aussage des Kindes als Beweis genommen. Bzw bestätigt dass die verletzungen durch Gewalteinwirkung entstanden sind.

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