Ich selbst bin die Person, die Unterhalt zahlt =)
Nicht ich möchte Klagen, sondern das JA.
Begründung des JA`s: "Leider ist Ihre Information, dass Klage nur eingereicht werden kann, wenn keine Zahlungen fließen, falsch.
Ihr Kind hat gemäß § 1600 ff BGB einen Unterhaltsanspruch Ihnen gegenüber.
Beim Unterhalt handelt es sich um privatrechtliche Ansprüche. Diese können nur durchgesetzt werden, sofern Sie tituliert sind
Der Unterhaltstitel bietet Rechtssicherheit für Ihr Kind. Im Unterhaltstitel werden die Unterhaltsbeträge festgesetzt und nur mit einem Unterhaltstitel kann Ihr Kind seine Unterhaltsansprüche vollstrecken.
Sollte Sie also von heute auf morgen die Zahlungen einstellen, obwohl sie über ausreichende Mittel verfügen, könnte Ihr Kind den Unterhalt nicht geltend machen, sondern müsste erst über den gerichtlichen Weg einen Unterhaltstitel erstellen lassen.
Um diesen gerichtlichen Weg zu ersparen, regelt §59ff SBG VIII, dass die ermächtigte Urkundsperson Unterhaltstitel aufnehmen kann und vollstreckbare Ausfertigungen ausstellt.
Um den Unterhaltsberechtigten eben die Rechtsicherheit zu geben seine Ansprüche zeitnah durchzusetzen, muss der Anspruch tituliert sein, unabhängig davon, ob Sie derzeit zahlen oder nicht.
Deshalb ist die Erstellung des Unterhaltstitels unabhängig von der Zahlung jederzeit möglich, entweder freiwillig und kostenlos beim zuständigen Urkundsbeamten des Jugendamtes oder eben durch richterlichen Zwang im Rahmen der Unterhaltsklage."
Da das JA natürlich die Interessen der Mutter bzw. des Kindes vertritt, bin ich mir nicht sicher, ob obige Aussage korrekt ist und hätte gerne ne neutrale Meinung dazu.