Zählt ein absolviertes FSJ als Wehrpflichtersatz im bald anstehenden Gesetz?
Ich habe 2019/20 ein Freiwilliges Soziales Jahr in der Altenpflege absolviert. Das ging genau 1 Jahr und damals hieß es, das es mich auch vor der Wehrpflicht retten kann, falls diese nochmal eintritt (damals natürlich unvorstellbar). Da ich jetzt aber genau in der benötigten Altersgruppe bin, interessiert mich natürlich, ob das als Wehrpflichtersatz anerkannt wird oder ob es da Komplikationen geben könnte. Das FSJ war angemeldet und von einem offiziellen Träger begleitet.
Und ja, mir ist bewusst das erstmal ein Fragebogen kommt etc… ich möchte mich nur vorab informieren, falls jmd sich in dem Bereich auskennt. Danke im Voraus.