SLEP YOURSELF
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DIE EISKÖNIGIN
PS Kein Problem ;)
Eltern haften für Schäden, die ein Kind angerichtet hat, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Grundsätzlich müssen Eltern ihr Kind so betreuen, dass andere keinen Schaden erleiden.
Das gebotene Maß an Aufsicht richtet sich
✔ nach dem Alter
✔ der Eigenart
✔ und dem Charakter des Kindes
Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres besteht absolute Strafunmündigkeit. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist ein Jugendlicher nur dann strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug war, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln (bedingte S.), jedoch nur nach Jugendstrafrecht.
Also haften noch ihre Eltern für sie , das ist auch nicht viel besser :/