Die Reichstagsbrandverordnung hat diverse Grundrechte eingeschränkt und der Reichsregierung erlaubt, in die Regierung der Länder einzugreifen. Sie wurde aufgrund von Artikel 48 der Verfassung erlassen.
Das Ermächtigungsgesetz hat der Reichsregierung erlaubt, selbst Gesetze zu erlassen, die sogar von der Verfassung (WRV) abweichen konnten. Möglich war dies, da die WRV implizit geändert werden konnte und es nicht wie im GG eine Schutzfunktion gab. Rein rechtlich gesehen, galt die WRV weiter, sie hat jedoch keinen Wert mehr gehabt, da die Regierung nun machen konnte, was sie wollte. Wie es heute mit der WRV aussieht, habe ich in meinem Blog erläutert:
http://wnorens.blogspot.de/2012/04/die-fortgeltung-der-weimarer-verfassung.html