Hallo, ich war heute zur HU beim TÜV und erlebte eine böse Überraschung.
Wir haben ein Wohnmobil (Ducato) mit einer Erstzulassung 02.1990.
Da ab 01.1990 alle Fahrzeuge mit einer Leuchtweitenregulierung ausgestattet sein müssen, suchte der TÜV-Prüfer diese heute auch an unserem Fahrzeug … leider erfolglos. Unser Fahrzeug hatte diese Ausstattung weder vom Werk noch als Nachrüstung und wurde bei den vergangenen ca. 13 Hauptuntersuchungen seit Erstzulassung auch nie beanstandet. Also haben alle bisherigen Prüfer falsche Entscheidungen getroffen (!?).
Einzige Erklärung für mich: Echtes Baujahr 1989 und dann in 1990 „Kauf von Halde“.
Ich musste mich aber nun sofort entscheiden: Stilllegung oder Nachrüstung oder eine Sondergenehmigung (jeweils verbunden mit erheblichen Kosten).
Ist diese Forderung/dieses Verfahren nach so vielen Jahren rechtlich in Ordnung?