Guten Abend,
seid 2007 (?) gibt es ja das Nichtraucherschutzgesetz, in den einzelnen Ländern wird es unterschiedlich gehandhabt. In meinem Fall wäre es dann Mecklenburg-Vorpommern http://www.rauchverbot-deutschland.de/rauchverbot_mecklenburg-vorpommern.htm
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Jetzt zu meiner Frage: Es fällt mir nun schon immer öfter auf, dass in Gaststätten, in denen eigentlich das Rauchen verboten ist, die Angestellten in einem Nebenraum rauchen, der direkt am Speiseraum angrenzt und dessen Verbindungstür dazu noch nicht sehr undurchlässig ist. Ich als Nichtraucher rieche natürlich gleich im ganzen Raum, dass nebenan geraucht wird. Das selbe gilt für Gaststätten, welche keine Abgrenzung zum Raucherbereich haben. Und auch in unserer Schule, sie ist nun seit ein paar Jahren eine "Rauchfreie Schule", lassen es sich die Kantinenmitarbeiter nicht nehmen, im Heizraum, welcher direkt an der Kantine angrenzt zu rauchen und das riecht man selbstverständlich auch. Das mag für Raucher vielleicht suspekt klingen, aber einen überzeugten Nichtraucher stört das einfach. Ist denn das nun erlaubt bzw. wird es in dieser Richtung noch Regelungen geben?
Gruß