OH JEE ! Zahlen muss ich , es wird nicht per Kalenderjahr berechnet, komisch war?! Muss ich die volle summe bezahlen oder doch nicht?

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Verjährt sind die nach 3 Jahren, ab ende des Jahres in dem die Forderung entstanden ist und der Schuldner bekannt ist.

Bei dir 3 Jahre ab Ende des Jahres 2005 (31.12.2005 um 00.00), heißt am 01.012008 um 00:01.

 

Also DAS PROBLEMM ist-die Verjahrung fängt von vorne an, wenn du dein Schuld (Schulden) anerkennst, egal in welcher beweisbarer Form. Sonst ist die Forderung in deinem Fall verjäht, so musst du es auch begründen.

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Die Drucksachen werden nur als SMYK gedrukt, sonst hast tu einen großen unterschied zw. deinem Druckbild auf dem Bildschirm und real gedruckter Sache. Kein RBG für Printmedien, nur für Digital. Wenn die die Sache in RBG drucken würden, würde ich den Auftrag ehe stornieren :)

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 Also: Grundsätzlich 2 Jahre Gewährleistung (Gesetzlich) und IN ERSTEN 6 Monaten Beweislastumkehr (§476 BGB). Deine Rechte sind

1. Reparatur 

2. Umtausch.

Bei gebrauchten Sachen 2 Jahre Gewährleistungsfrist (kann auf 1 Jahr gekürzt werden). Über Kaufpreiserstattung kannst du ev. mit dem Verkäufer sprechen, ist aber eine freiwillige Sache.

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Lieferbedingungen ansehen, fals es ein Fixtermin verinbart ist, kanns du sogar ein Deckungskauf vornehmen (so war es bei mir), sonst schriflich mahnen (mit Nachfrist),Kaufpreisminderung ist hier nich vorgesehen.

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