Also erstmal, darfst du nicht mehr als 40h in der Woche arbeiten.
Möglich das es für Handelskaufmännische Berufe Ausnahmeregelungen, ählich im Gastro.-bereich gibt.
Kann ich mir aber nicht vorstellen.

Zweitens, offen zu sein kann helfen, ich würde dazu sogar raten. So kann dein Betrieb drauf eingehen
und dein Folgen entgegen wirken. Angst vor Kündigung musst du nicht haben.
Und der Betrieb wird dich auch als Azubi nicht so schnell los.
Aufgrund von Krankheit gäbe es eine Möglichkeit und das wäre, wenn du innerhalb von 2 Jahren ~64 KurzKrankheitstage anhäufst. Depresseion fallen da nicht drunter. Hab den Fachbegriff dafür nicht mehr im Kopf. Was noch passierteren wird, in diesem Fall, ist das die IHK prüft ob du Aufgrund der Fehltage noch zur Prüfung zugelassen werden drafst/kannst. Dazu benötigt es eine Stellungnahme vom Betrieb.

Ich weiß das Ding ist 4 Jaher alt, jedoch ist die Antwort von @Ostsee1982 einfach nur schlecht und falsch.

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