Danke euch für die Antworten, hat mir geholfen!

Grüße

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Hey.

Erstmal danke für die Antworten.

Es muss aber dringend unterschieden werden zwischen,

  1. Besitzer
  2. Eigentümer

lt. Wikipedia ist der jenige mit dem Brief jediglich der Besitzer. Der Eigentümer ist der, der sich mit dem früheren Eigentümer über die Übertragung des Eigentums geeinigt hat und dem zusätzlich das Kraftfahrzeug übergeben wurde. Dies war in dem Fall hier Person A.

Grüße

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Motorrad von Fremden festgeschlossen - Bagatelle?

Hi ihr,

folgendes Szenario:

Ich habe mein Motorrad auf dem Innenhof eines Mehrfamilien Hauses stehen. Am 26.07.2010 kam meine Exfreundin und ihr neuer Freund, als ich nicht zu Hause war, durch die Tür in den Innenhof. Diese war dummerweise offen, da der Hausmeister zu gange war.

Der neue Freund schloss mein Motorrad Fest. Hinten um die Schwinge und das Hinterrad. Die herbei gerufene Polizei antwortet wortwörtlich: "Dann machen sie das Schloss mit einem Bolzenschneider ab und die Sache ist erledigt". Sie haben weder Fingerabdrücke genommen, noch haben Sie probiert Kontakt zu den beiden Personen zu bekommen. Telefonnummern haben sie von mir bekommen.

Das Schloss war nur eine von 3 Straftaten, sie betraten noch abgezäuntes Grundstück und stahlen ein Reptil aus einem Außengehege!

Ich habe nun einen Anwalt eingeschaltet. Der sagte mir auch, das das durchschneiden des Schlosses im Prinzip Zerstörung von fremden Eingentum ist. Auch könnte es durch das anfassen behinderung Polizeilicher Arbeit (Fingerabdrücke) sein.

Neben dem Motorrad habe ich noch ein Auto, kann also weiterhin Mobil sein. Das Motorrad kann ich aber seit dem 26.07. nicht mehr nutzen.

Was sagt ihr dazu? Kann man dort Nutzungsentschädigung fordern?

Das das anschließen nicht rechtens ist, ist fakt:


§854 BGB (1): Durch das Anbringen des Schlosses hast Du die tatsächliche Gewalt über das Fahrrad, weil nur Du eine Nutzung ermöglichen kannst. Du bist also Besitzer eines Fahrrades geworden.

§858 BGB (1): Allerdings hat Dir das der vorherige Besitzer (*) nicht erlaubt. Du entziehst ihm seinen Besitz widerrechtlich, und das ist verbotene Eigenmacht.

Grüße Andy

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Ich schneide es nicht durch, es kann doch nicht sein das man hier in Deutschland fremdes Gut anschließt, und keiner was dagegen unternimmt. Sowas kann einfach nicht sein, ganz einfach. Ist eine Prinzip Sache.

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Motorrad von Fremden festgeschlossen - Bagatelle?

Hi ihr,

folgendes Szenario:

Ich habe mein Motorrad auf dem Innenhof eines Mehrfamilien Hauses stehen. Am 26.07.2010 kam meine Exfreundin und ihr neuer Freund, als ich nicht zu Hause war, durch die Tür in den Innenhof. Diese war dummerweise offen, da der Hausmeister zu gange war.

Der neue Freund schloss mein Motorrad Fest. Hinten um die Schwinge und das Hinterrad. Die herbei gerufene Polizei antwortet wortwörtlich: "Dann machen sie das Schloss mit einem Bolzenschneider ab und die Sache ist erledigt". Sie haben weder Fingerabdrücke genommen, noch haben Sie probiert Kontakt zu den beiden Personen zu bekommen. Telefonnummern haben sie von mir bekommen.

Das Schloss war nur eine von 3 Straftaten, sie betraten noch abgezäuntes Grundstück und stahlen ein Reptil aus einem Außengehege!

Ich habe nun einen Anwalt eingeschaltet. Der sagte mir auch, das das durchschneiden des Schlosses im Prinzip Zerstörung von fremden Eingentum ist. Auch könnte es durch das anfassen behinderung Polizeilicher Arbeit (Fingerabdrücke) sein.

Neben dem Motorrad habe ich noch ein Auto, kann also weiterhin Mobil sein. Das Motorrad kann ich aber seit dem 26.07. nicht mehr nutzen.

Was sagt ihr dazu? Kann man dort Nutzungsentschädigung fordern?

Das das anschließen nicht rechtens ist, ist fakt:


§854 BGB (1): Durch das Anbringen des Schlosses hast Du die tatsächliche Gewalt über das Fahrrad, weil nur Du eine Nutzung ermöglichen kannst. Du bist also Besitzer eines Fahrrades geworden.

§858 BGB (1): Allerdings hat Dir das der vorherige Besitzer (*) nicht erlaubt. Du entziehst ihm seinen Besitz widerrechtlich, und das ist verbotene Eigenmacht.

Grüße Andy

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"kneif das schloss ab und gut" Hallo!?! Warum?

Wo kommen wir denn dahin? Darf jeder tun und lassen was er will? NEIN!

Wer bezahlt mir den Bolzenschneider? Wer die Fahrt zum Baumarkt um einen zu kaufen?

Noch qualifizierte Antworten?

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