Antwort
Vielen Dank für Eure raschen Antworten. Werde mich gleich am Montag beim Arbeitsamt informieren. Aber meint Ihr wirklich, dass es falsch ist, eine Gehaltsvorstellung anzugeben, wenn es in der Stellenausschreibung ausdrücklich gewünscht wird? Kann ich mir nicht vorstellen. Ich dachte eher, es würde schlecht aussehen, es dann eben nicht zu tun. Aber vielleicht bin ich einfach schon zu lange nicht mehr im Geschäft... Nochmals danke!