Hallo
Ich habe bis vor kurzem Unterhaltsvorschuss für meinen Sohn bekommen. Nach der Hochzeit mit meinen Partner, bekam ich einen Aufhebungsbescheid vom Jugendamt. Da wir derzeit Hartz4 beziehen, hatte ich dieses Schreiben beim Jobcenter vorgelegt, da ja bis dato der UHV als Einkommen angerechnet wurde.
Gestern bekam ich Post vom Jobcenter wo drin steht zur Kenntnisnahme und hinten dran ein Schreiben geheftet.
Das Schreiben wurde von unserer Leistungsbearbeiterin verfasst und ist an das Jugendamt Abteilung UHV gerichtet. Inhalt dises Schreibens lautet:
Hiermit zeige ich Ihnen an, das ich für
"Meine Daten"
seit dem 01.04.2014 Leistungen nach dem SGB2 zahle. Nach meinen Feststellungen hat die nachfolgend genannte Person (mein Sohn) einen höheren Anspruch auf UHV (ab dem 04/2014 180,00€)
Hiermit mache ich meinen Erstattungsanspruch nach Paragraph 102 ff SGB X geltend und weise darauf hin, dass dieses Schreiben gleichzeitig als Antragstellung nach Paragraph 5 Abs. 3 SGB 2 gilt.
Da die Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB 2 Schwankungen unterworfen sind, bitte ich Sie, mich vor Bewilligung Ihrer Leistungen zu benachrichtigen und die Nachzahlung zunächst einzibehalten. Ich werde Ihnen dann die Höhe meines Erstattungsanspruchs mitteilen.
Wie soll ich dieses Schreiben verstehen?? Laut Jugendamt steht uns seit der Hochzeit doch kein UHV mehr zu! Oder etwa doch???
Vielleicht kann mir jemand weiter helfen.
Mfg