Beim Umbau einer Eigentumswohnung eines Mehrfamilienhauses von 1956 soll laut Elektriker der im Hausflur installierte Sicherungskasten mit den alten Schraubsicherungen ausgetauscht werden zugunsten von neuen Sicherungen/FI Schalter innerhalb der Wohnung. Wer muss das zahlen? Die Eigentümergemeinschaft analog dem Einbau von Fenstern oder der Eigentümer selbst?