Wer zahlt Installation eines FI Schalters? Eigentümergemeinschaft oder Einzeleigentümer?
Beim Umbau einer Eigentumswohnung eines Mehrfamilienhauses von 1956 soll laut Elektriker der im Hausflur installierte Sicherungskasten mit den alten Schraubsicherungen ausgetauscht werden zugunsten von neuen Sicherungen/FI Schalter innerhalb der Wohnung. Wer muss das zahlen? Die Eigentümergemeinschaft analog dem Einbau von Fenstern oder der Eigentümer selbst?
Eigentümergemeinschaft,
Kostenübernahme,
Fehlerstrom-Schutzschalter