danke, trotzdem seh ich einiges anders. Man möge mich verbessern, wenn etwas falsch ist.

Es kommt auf den Unterschied zwischen arbeitssuchend und arbeitslos melden an.

Ich bin verpflichtet mich arbeitssuchend zu melden, sobald ich Kenntnis davon habe, das ich arbeitslos werde. Das bis spätestens drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit, sonst droht eine Woche Sperre. Diese Meldung habe ich erledigt.

Die Frage war, wann ich mich arbeitslos melden muss. Normalerweise am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich bei der AfA. Der Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung ist der Beginn der Zahlungen des ALG ist. Wenn ich mich also später arbeitslos melde, schade ich mit selbst, weil dann die Zahlungen auch später beginnen. (Mal abgesehen von der fehlenden Krankenversicherung) Das bedeutet aber nicht, das ich weniger ALG erhalte, sondern nur später.

Ich habe inzwischen herausbekommen, das man sogar innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal die Steuerklassen wechseln kann, falls einer der Partner arbeitslos wird. Hier unter Punkt 18: http://www.steuerklassen.com/content/antrag_steuerklassenwechsel.pdf . Dieser Wechsel wird zum 01.08.17 wirksam.

Bei Arbeitslosenmeldung wirst du sogar wegen der Steuerklasse beraten damit du die für dich beste Variante nimmst. 

Von solchen blauäugigen Ratschlägen kann ich nur abraten, denn wenn ich mich am 01.08. mit Steuerklasse 4 arbeitslos melde, kostet mich das viel Geld, weil dann die Afa einen späteren Steuerklassenwechsel nicht akzeptieren wird. Weil er nämlich nicht zweckmäßig ist (wir müssten mit 3/5 mehr Steuern zahlen als mit 4/4, würde aber über die Steuererklärung wieder zurückerstattet) und nicht zu einem niedrigeren ALG führt. Zweckmäßig ist hier natürlich nur aus der Sicht der AfA gemeint. Siehe hier das Merkblatt der AfA: https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Arbeitslosengeld/HoehedesAnspruchs/BeruecksichtigungvonLohnsteuerklasse/index.htm

Haben Ehegatten bzw. Lebenspartnerinnen/Lebenspartner die Steuerklasse gewechselt, so wird die neu eingetragene Lohnsteuerklasse nur berücksichtigt, wenn der  Steuerklassenwechsel
• zu einem geringeren Lohnsteuerabzug führt, also zweckmäßig ist, oder 
• eine niedrigere Leistung ergibt.

Ich hatte auch schon die Auskunftshotline der AfA bemüht und sogar einen Rückruf einer "kompetenten" Mitarbeiterin erhalten, die aber auch nur rumgeeiert hat und immer wieder sagte, der Sachverhalt würde dann geprüft.

Meine Frage ist jetzt: Kann die AfA mir Schwierigkeiten machen, wenn ich mich am 01.08. mit der dann aktuellen Steuerklasse 3 wieder arbeitslos melde? Meiner Meinung nach nicht, denn ich hätte ja die Steuerklassen nicht in Zeiten meiner Arbeitslosigkeit gewechselt.

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Interessante Frage: Wie oft kann man sich bei der Arbeitsagentur anmelden und wieder abmelden?

Folgende Problemstellung: ich bin 53 Jahre, werde demnächst arbeitslos und muss jetzt unbedingt meine Eltern betreuen, Vater pflegebedürftig 13 Std in der Woche ( Pflegestufe 1 ), man kann ihn aber wegen Demenz überhaupt nicht allein lassen (er läuft weg und findet nicht zurück usw.), er ist sehr störrisch und rastet aus bei fremden Menschen in der Wohnung (d.h. kein Pflegedienst möglich), Mutter Rückenleiden und jetzt komplizierter Beinbruch der nicht zusammenwächst, sie ist total fertig und kann nicht mehr, ich hab Angst, das sie sich was antut, Pflegeheim darf ich überhaupt nicht ansprechen,

ich war 20 Jahren bei einer Firma beschäftigt (= 15 Monate ALG1), ich hab gelesen, wenn ich nur Teilzeit arbeiten will, wird mein ALG entsprechend gekürzt, weil ich nicht voll vermittelbar bin.

jetzt mein Plan: Ich habe mich bei der Arbeitsagentur (AA) fristgerecht arbeitssuchend gemeldet und werde mich fristgerecht arbeitslos melden, um eine Sperre zu vermeiden. Dann werde ich mich nach einer Woche wieder abmelden ( mein ALG1-Anspruch bleibt 4 Jahre lang bestehen ). Im nächsten Monat werde ich mich wieder nur für eine Woche anmelden und das die ganzen 4 Jahre lang jeden Monat eine Woche. Das hat den Zweck irgendwelche sinnlosen Weiterbildungsmaßnahmen oder schlechbezahlte Zeitarbeitsjobs zu vermeiden. Dann von Ersparnissen und Pflegegeld leben bis zur Rente oder wieder zu arbeiten, wenn mein Vater sterben sollte. Krankenversicherung als Familienversicherung über meinen Mann.

Fragen: 1. ist das so möglich?

  1. oder wäre es auch denkbar, gleich bei der ersten Arbeitslosmeldung mit meinem Vermittler eine Festlegung zu treffen, in der ich in diesen 4 Jahren jeweils nur eine Woche im Monat angemeldet bin ( ich habe Anspruch auf 15 Monate ALG1 )

  2. welche Fallstricke könnte es noch geben oder worauf muss ich achten? z.B.Krankschreibung während einer Abmeldung oder anderes?

VIELEN DANK schon mal für Eure Hilfe

Und für alle die hier wieder Schmarotzerin oder ähnliches schreien, bitte nicht antworten. Ich habe seit über 30 Jahren in diese so genannte „Versicherung“ eingezahlt und werde dieses Geld nicht herausbekommen, habe also meinen Teil zur Solidargemeinschaft beigetragen (mal abgesehen von meinen gezahlten Steuern). Also bitte wirklich nur zum Thema, das interessiert sicher viele in ähnlich schwierigen Lagen.

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Antworten der Arbeitsvermittlerin:

Ein einmal festgestellter ALG-Anspruch hat 4 Jahre lang Bestand.

Es gibt keine Obergrenze für An- und Abmeldungen.

Nur wenn die Abmeldung länger als 6 Wochen dauert, muss man sich persönlich wieder arbeitlos melden (anmelden), darunter reicht telefonische Wiederanmeldung.

hat man sich abgemeldet , gibts von der Arbeitsagentur keine Termine, Vermittlungsvorschläge , Weiterbildungen oder sonstiges mehr.

Auch ein vorab festgelegter Termin ist hinfällig, wenn man sich in der Zwischenzeit abgemeldet hat.

Achtung: Man ist nicht mehr kranken- und rentenversichert, wenn man abgemeldet ist !   Wobei ich nicht weiß, wie es sich mit angefangenen Monaten bei Kranken- und Rentenversicherung verhält.

Danke für Eure Antworten

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