1. Ich hatte am 28.10 2013 einen Sturmschaden. Die Schadenssumme liegt bei ca. 850,00€. Ich habe den Schaden noch am 28.10.2013 gemeldetund am 29.10.2013 im einzelnen mit Fotos der Schäden. Am 04.11.2013 bekam ich ein Schreiben von der Versicherung das Sie den Schaden nicht begleich, weil zum Zeitpunkt kein Versicherungsschutz bestand. Da Ich meine Beiräge nicht rechtzeitig bezahlt hätte. Ich schaute also auf meine Kontoauszüge und stellte fest das die Versicherung am 02.10.2013 für die Monate 10,11 und 12 abgebucht hatte. Als ich bei der Versicherung nachfragte sagte man mir das das Stimmt. Aber leider der Beitrag zuvor nicht ausgeglichen ist (106.20€) Ich teilte Ihnen mit das ich mir das nicht erklären kann und die Summe sofort ausgleich würde. Die Versicherung sagte aber trotzdem, daß sie den Schaden nicht Zahlt.

Jetzt meine Frage:

1 Frage=Ich habe mal gehört das wenn eine Lastschrift nicht eingelöst wir, erlischt das Lastschriftverfahren. Das würde bedeuten das die Versicherung im Okt garnicht mehr hätte abbuchen dürfen.

2 Farge=Wenn 2 Willenserkärungen sind ist das nicht ein Vertrag? Wenn die für Okt, Nov. und Dez abbuchen und Ich einverstanden bin?

3 Farge= Hatte ich jetzt versicherungsschutz oder nicht?

Ich hatte mit der Versicherung schon mal Ärger: im Mai 2013 wollten sie einen Sturmschaden von 200€ nicht bezahlen. Mir war der Pavilion von der Terassee geflogen. Obwohl dieser mit Dübeln und Schrauben iauf der Terasse verankert war und zusätzlich an einbetunierten Zaunelementen befestigt war. Der Versicherungsvertreter sagte "Das gehört zur Wohgebäudeversicherung, das zahlen wir" und seine Gesellschaft sagte "NEIN! Das gehört zur Hausrat". 4 Farge= Was währe hier richtig gewesen?