In einem Geschäft sein Geld zurück zu bekommen ist reine Kulanzsache. In den meisten Fällen bekommt man einen Gutschein oder man kann die Ware umtauschen. Aber eine "Geld zurück Garantie" gibt es nicht.

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So, ich bin jetzt schlauer. Es ist eine Frage der Zumutbarkeit.

Da die Montage einer Feststellautomatik kein Riesenumbau bedeutet, dem Vermieter keine Kosten entstehen, sein Sicherheitseinwand entkräftigt werden konnte und ich zudem laut §554 a ein Recht auf barrierefreies Wohnen habe, geht die Zumutbarkeit zu seinen Lasten.

Sprich, es ist mir nicht zuzumuten mich in die Gefahr eines, für mich lebensgefährlichen, Sturzes zu begeben.

Die Feststellautomatik wird eingebaut, wir hinterlegen eine Kaution für den Rückbau und ich kann das Haus verlassen.

Schade, dass es so Menschen gibt, mit denen man sich erst einigen kann, nachdem man Paragraphen zitiert, Rechtsschutz bemüht oder mit rechtlichen Schritten droht.

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