Hallo,

das deutsche Äquivalent wäre die "abgeschlossene Gegenwart" (Perfekt).

Benutzt wird diese Form wenn eine Handlung vor kurzen stattgefunden hat und noch Einfluss auf gegenwärtige Ereignisse/, Gesprächsthemen, etc. hat:  

Zum Beispiel:

Q: "Is Tom here yet?"

A: "He has just arrived"

Oder bei Dingen, die in der Vergangenheit passiert sind und noch immer andauern:

"I have lived in Germany since 2001"

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Rechtsschutzversicherung - Nutzlos innerhalb der Wohngemeinschaft?

Hallo community ! :) Fogende Situation:

seit ca einem Jahr lebe ich wieder in einer WG. Wir sind zu dritt und alle 3 als Hauptmieter eingetragen. Eine Rechtschutzversicherung habe ich seit einem halben Jahr (Baden Badener Versicherung: Miet- und Wohnrecht, Privatrecht, Verkehrsrecht - 3 Monate Wartezeit). Bis jetzt noch nicht in Anspruch genommen

Jetzt habe ich beschlossen zum Semesterende aus der Wohnung zu ziehen (Hauptsächlich wegen des ansteigenden Drogen- und Alkoholkonsums meiner beiden mitbewohner (und natürlich deren netten Gäste)). Aus diesem (und anderen) Gründen, kann ich es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren einen ahnungslosen Nachmieter in die Wohnung ziehen zu lassen (hatte schon einige da zum gucken, aber musste denen natürlich erzählen warum ich ausziehen will) - daher will ich die Wohnung zum 01.06.2013 (also in 4 monaten) komplett kündigen. Jetzt stellt sich meine Mitbewohnerin quer und will die Kündigung nicht unterschreiben.

Vorab: Dass ich normalerweise ein Recht auf die Auflösung unserer Gemeinschaft habe, weiß ich. Meine Frage bezieht sich auf die Versicherung:

Diese behauptet, dass sie den Fall nicht übernehmen könne, da ich einen Mitgemeinschafter nicht verklagen kann (Zumindest nicht mit Unterstützung einer (bzw dieser) Rechtschutzversicherung. Ich würde lediglich Hilfe beim Streit mit dem VERMIETER erhalten.

Ist dies jetzt ein erster Versuch mich davon abzuhalten die Versicherung in Anspruch zu nehmen? Oder ist es wirklich üblich dass eine Rechtschutz bei Streit innerhalb einer Bgb-Gemeinschaft nutzlos ist? Der Rechtspfleger im Amtsgericht war auch etwas irritiert über die Aussage meiner Versicherung - weiterhelfen konnte er mir aber leider nicht.

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Die Hotline gibts bei mir auch. Nur leider nicht kostenlos (ok die 14 cent/min sind jetzt nicht soo wild..Aber trotzdem würde ich lieber zu meinem gewohnten Anwalt gehen)

Also an sich wäre ein Entlassung (also dass ich alleine aus dem Vertrag "gestrichen" werde und die Anderen in der Wohnung bleiben) natürlich möglich. Aber der Vermieter will natürlich keinen Schuldner verlieren (jetzt hat er ja 3..danach hätte er nur noch 2). Der Vermieter will also, dass ich einen neuen Hauptmieter finde und der den Vertrag von mir übernimmt. Dazu kommt, dass meine Mitbewohner sich inzwischen daran gewöhnt haben, dass ich Geld auslegen kann (wenn mal wieder kein Geld für Miete da ist weil zu viel für Drogen draufgegangen ist, muss ich halt einspringen damit der Vermieter nicht direkt einen Anwalt einschaltet). Diesen Luxus wollen die Guten natürlich nicht aufgeben und lassen mich darum nicht raus (Teilweise waren die beiden 1400 Euro im Rückstand was Miete und Strom angeht - ich weiß..dumm von mir, keine Frage !).

Naja, ich werde morgen mal bei meinem Anwalt reinschauen und gucken was er zu der Versicherungsgeschichte sagt (aber wenns ganz doof läuft, kommen dann natürlich NOCH mehr Kosten auf mich zu).

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