Hallo, ich habe eine Frage bezüglich des Tragens von Bundeswehrkleidung in der Öffentlichkeit: Da in ein paar Wochen Fasnacht ist, habe ich mir überlegt die alten Bundeswehr-Klamotten meines Opas anzuziehen. Ich bin auch schon auf §132a StGb gestoßen, jedoch weiß ich nicht, ob dies auch für mich (15 Jahre alt) gilt. Darf ich Teile der Kleidung anziehen, wenn ich die Abzeichen/Dienstgrade entferne, oder mache ich mich dadurch immer noch strafbar?

Danke