Ich zahle seit fast einem Jahr (seit meinem Umzug) Fernanschlussgebühren, obwohl sich diese seit dem Umzug erübrigen, da an meinem neuen Wohnort gar kein Fernanschluss erforderlich ist; ich habe mich deshalb bereits mehrfach erfolglos bei 1und1 beschwert...
1und1 meint dazu: Der 1&1 Komplettanschluss war an Ihrem bisherigen Wohnort nur durch technischen Mehraufwand realisierbar. Bedauerlicherweise ist die Fernanschaltgebühr vom Tarif abhängig und kann nur durch einen Tarifwechsel entfallen.
Auf der 1&1-Homepage ist aber (bis heute) zu lesen, dass die Fernanschaltgebühr zusätzlich zum gewählten Tarif entrichtet werden muss, wenn der Wohnsitz in einem wenig ausgebauten DSL-Gebiet liegt: "Gerne können wir Ihnen den gewünschten Tarif(!) aber schon jetzt per Fernanschaltung ans 1&1 Netz anbieten – für nur 4,99 €/Monat mehr."
Außerdem verlangt 1&1 12 EUR Bearbeitungsgebühr pro Rücklastschrift, obwohl der Bundesgerichtshof 2009 entschieden hat, dass Bearbeitungsgebühren für Rücklastschriften unzulässig sind, d.h., dass Kunden nur die tatsächlichen Rücklastschrift-Kosten berechnet werden dürfen - also nur der Betrag, den Banken einander für den Vorgang berechnen (dieser Betrag beträgt laut Lastschriftabkommen maximal drei Euro!)...
und bezieht sich dabei auf die AGB, die diesbezüglich bereits vom OLG Koblenz als ungültig erklärt wurde (Az. 2 U 1388/09); und da der Bundesgerichtshof die Beschwerde von 1&1 gegen die Nichtzulassung der Revision als unzulässig verworfen hat (Az. III ZR 229/10), ist diese Entscheidung als rechtskräftig zu betrachten!
Da mir Rückbuchungen (auch wenn sie monatlich nur 3 EUR kosten!) auf Dauer zu teuer und zu stressig sind, möchte ich 1und1 die Einzugs-Ermächtigung entziehen – gekündigt habe ich selbstverständlich schon! Also kann mir jemand sagen, ob das geht und wie das geht?
vielen Dank !!!