Interessant zu wissen:
http://sgk-ev.de/content/view/204/1/
GRE verliert gegen SGK vor OLG München
Stand: 27.03.2009
In unserem Schreiben vom 19.09.2007 an Sie hatten wir das Geschäftsmodell der GRE Global Real Estate unter der Überschrift: "Die optimale Altersvorsorge für den Vorstand" angegriffen. Das dürfen wir sagen, bestätigt jetzt das OLG München.
Weiter hieß es in unserem Schreiben: "Wussten Sie, dass die GRE als optimale Altersvorsorge geplant ist? Leider nur für Frank Audilet, dem Vorsitzenden der GRE. Frank Audilet erhält nach zehnjähriger Unternehmenszugehörigkeit eine monatliche Pension von 40% der letzten jährlichen Vergütung nach Ausscheiden aus dem Unternehmen. So steht es im Prospekt. Super Rente."
Ferner hatten wir die Außendarstellung der GRE kritisiert. Wir hatten angemerkt, dass das Geschäftsgebaren eher zu einem Hochstapler passt. Die GRE protzt nämlich mit ihren Standorten Schloss Steinpleis und dem Neuen Kranzler Eck in Berlin.
Vor Ort aber gibt es keinen Hinweis auf ein Büro im Neuen Kranzlereck am Kurfürstendamm 21. Es gibt kein Firmenschild mit der Aufschrift GRE Global Real Estate. Nichts. Man kann sich aber bei der im Neuen Kranzler Eck ansässigen Firma Regus eine Büroanschrift mit Telefonnummern und Anrufweiterschaltung mieten. Ein virtuelles Büro. Als "Repräsentanz Berlin" wird sie bezeichnet.
Hauptsitz ist das Schloss Steinpleis. Im Internet ist es mit vielen schönen Bildern abgebildet. Der Haken ist: Das Schloss gehört nicht der Global Real Estate, sondern Frank Audilet und seiner Mutter persönlich. Die Anleger der GRE haben nichts von dem Anwesen.
Wir haben erklärt, dass dieses alles eher zu einem Hochstapler passt. Wir haben uns gefragt, ob die GRE die optimale Altersvorsorge für den Vorstand ist? Wörtlich: "Wussten Sie, dass die GRE als optimale Altersvorsorge geplant ist. Leider nur für Frank Andre Audilet. Super Rente."
GRE hatte eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Uns wurde der "Hochstapler" und die "optimale Altersvorsorge für den Vorstand" untersagt. Wir haben uns gegen dieses Verbot gewehrt. Das Oberlandesgericht München gibt uns recht. Wir dürfen das sagen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Wir warnen vor einer Beteiligung an der GRE. Die Anleger tragen das Risiko des Totalverlustes. Wir halten eine solche Anlage für den normalen Anleger zur Altersvorsorge für nicht geeignet.
Und nun, am Schluss, noch eine Anmerkung:
Anlässlich des Gerichtsverfahrens war Herr Prof. Dr. h.c. (Univ. del Golfo) Audilet persönlich anwesend. Das Gericht hat im Anschluss an die Verhandlung gleich das Urteil verkündet und die Revision beim BGH nicht zugelassen. Dagegen hätte die GRE Rechtsmittel einlegen können. Herr Prof. Dr. h.c. (Univ. del Golfo) Audilet hat noch im Gerichtssaal darauf verzichtet. Eine "kluge" Entscheidung, wie wir meinen. Denn sonst hätte das Gericht die uns zuvor verbotenen Äußerungen Wort für Wort "ins Stammbuch" geschrieben. Das hat er so verhindert. So erlangte das Urteil sofort Rechtskraft. Ein Sieg für den Anlegerschutz.