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nimmersatt78

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Erste Antwort gegeben.
nimmersatt78
26.01.2010, 21:20
Wie lautet eine wirksame Schönheitsreparaturklausel?

Ich bin Vermieter und habe mit meiner neuen Mieterin mündlich besprochen, dass sie die Wohnung unrenoviert übernimmt - allerdings in gutem Zustand, denn die letzte Renovierung war vor knapp drei Jahren.

Und sie kann die Wohnung grds. auch unrenoviert wieder übergeben. Allerdings möchte ich die ggfs. dazwischen notwendig werdenden Schönheitsreparaturen nicht auf meine Kosten durchführen lassen müssen. Ich habe jetzt Sorge, dass eine selbst "gestrickte" Formulierung unwirksam ist und ich damit auf den Kosten sitzen bleibe.

Im Einheitsmietvertrag steht zurzeit "Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Vermieter/Mieter auf eigene Kosten. Der Verpflichtete hat die Schönheitsreparaturen fachgerecht vorzunehmen."

Wie kann dies verändert / ergänzt werden, um unseren Bedürfnissen gerecht zu werden? Für konkrete Vorschläge wäre ich sehr dankbar!

HJW

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Antwort
von nimmersatt78
26.01.2010, 21:22

Noch eine kurze Ergänzung:

Wir werden den Mietvertrag in den nächsten Tagen unterzeichnen, also können wir die Formulierung noch selbst gestalten.

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