Der Verkäufer möchte in Kaufvertrag lediglich aufnehmen, dass er darauf hinweist dass ein Wegerecht im Grundbuch eingetragen ist. Warum kann er dies nicht bestätigen. Es geht aus dem Auszug vom Grunbuch nicht hervor wer die Eigentümer jetzt sind, lediglich die Käufer die das Grundstück 1936 gekauft haben. Von 1984 ist ein Eintrag gelöscht wo jemand auf das Vorverkaufsrecht verzichtet hat. Ich habe ein schlechtes Gefühl dabei ob mit dem Wegerecht alles in Ordnung ist. Hat jemand Erfahrung mit solchen Dingen.
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Vielen Dank für die Antworten. Die andere Haushälfte fährt über unser Grundstück zu dem Weg der zwischen zwei Grundstücken durchgeht. Das ist so ok, der
Nachbar könnte sonst nicht raus. Es geht um den Weg von zwischen den zwei Grundstücken, die Eigentümmer sind eine Erbengemeinschaft.