Also:

Die Niederlande haben ihre Drogenpolitik deutlich geändert, und zwar in eine strengere Richtung.

Natürlich kannst du problemlos Tabak in deiner Shisha rauchen, keine Frage.

Anders sieht es mit Marihuana aus:  öffentlicher Konsum ist verboten, außerdem ein Besitz von über fünf Gramm.

Des Weiteren darf Gras mittlerweile nur noch an Einheimische mit "Wied-Pass", verkauft werden.

An deiner Stelle würde ich es mir also zweimal überlegen, ob Drogenkonsum im Urlaub unbedingt nötig ist.

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Ich stimme absolut mit johnnymcmuff überein.

Was vielleicht zusätzlich hilfreich wäre:   ein Protokoll von den Störungen erstellen, also wann welche Art von Lärm genau auftritt. Dies auch mal ruhig über einen etwas längeren Zeitraum.   Solch ein Lärmprotokoll kann man dem Vermieter dann geben, sodass dieser auch eine bessere Grundlage für eine eventuelle Abmahnung hat.

Der Vermieter MUSS in jedem Fall etwas unternehmen, da beißt die Maus keinen Faden ab.

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Die meisten Vermieter sind relativ kulant. Kein Mensch möchte unnötigen Ärger und Stress. Natürlich hat der Vermieter ein Recht auf Zahlung bis zum 3. Werktag. Allerdings wird er auch Kosten und Nutzen gegenüberstellen, falls er sich einer Einigung entgegenstellt. Eine Kündigung zieht eventuell Renovierung, auf jeden Fall neue Mietersuche (Exposés, kostenpflichtige Inserate) nach sich.

Mein Rat deshalb: schildere ihm deine Situation, am besten persönlich oder telefonisch. Erklärt er sich einverstanden, setze eine kurze Vereinbarung auf, die ihr beide unterschreibt.

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Interessant wäre es zu wissen, ob die Wohnung schon unrenoviert übergeben wurde. Mit dem seinem Urteil vom 18.03.2015 entlastet der BGH den Mieter bezügich Renovierungspflichten.

Kurz gesagt gilt: unrenoviert rein - unrenoviert raus (es sei denn, der Mieter hat eine "Entschädigung" bekommen, z.B. den Erlass der ersten Monatsnettomiete).

Generell ist eine Klausel auch unwirksam, die auf weiß gestrichene Wände abzielt. Zulässig wäre ein "Streichen in neutralen Farben." Und ist eine Klausel unwirksam, ist die Frage nach den Schönheitsreparaturen insgesamt hinfällig.

Quelle: http://www.hausverwaltung-krell.de/2016/01/19/sch%C3%B6nheitsreparaturen/

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