wenn sie ne wahre Freundin ist vertragt ihr euch wieder... wenn nicht isses eh ne falsche Freundin...

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es geht darum: Ich habe ein Kind aus einem One-Night-Stand.

Wenn meine Eltern sterben haben sie zunächst "sich gegenseitig" als Erbe eingeragen.

Dann kommen meine Schwester und ich...

Meine Sorge ist, das das "fremde" Kind einen Plichtteil einklagt um so meine Schwester und mich ums Erbe zu erleichtern...

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wie hoch ist denn der Plichtanteil eines "Enkels"?

Wird das Kind (bzw. mein One-Night-Stand) benachrichtigt wenn meine Eltern sterben? Ich denke mal wenn sie es nie erfahren (die haben meine Eltern noch NIE gesehen) können sie auch keinen Plichtteil einklagen oder?

Hat das Kind eine Chance wenn ich sterbe etwas zu bekommen wenn mein gesamter Besitz auf den Namen meiner Frau läuft?

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