Folgende Situation:
Ich habe mich im März nach einem Seitensprung meiner Frau mit einem gemeinsamen Freund von ihr getrennt, wir führen aber nach wie vor einen gemeinsamen Haushalt. Wir haben einen Sohn (5 Jahre) und das gemeinsame Sorgerecht. Nun hat meine Frau einen neuen Job ca. 40 km entfernt von hier angenommen und will natürlich auch in diesen Ort umziehen, mit unserem Sohn. Wir hatten nun einen gemeinsamen Termin bei meinem Anwalt, der mir ziemlich deutlich gemacht hat, dass ich den Umzug nicht verhindern kann. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht würde in den meisten Fällen der Mutter zugesprochen. Zum Wohl des Kindes solle ich dem Umzug zustimmen. Meine Noch-Frau räumt mir ein, dass ich unseren Sohn jede Woche 2 Tage zu mir nehmen kann und ihn auch jederzeit besuchen dürfte, wenn ich das wollte. Abgesehen von den 2 Tagen pro Woche nützt mir ihr Entgegenkommen allerdings nichts, da weitere Besuche nicht mit meinen Arbeitszeiten zu vereinbaren sind. Man sollte sich zum Wohl des Kindes verhalten, was natrülich richtig ist, genauso wie eine räumliche Trennung von meine Frau und mir. Allerdings möchte ich den Umzug auf diese Distanz gerne verhindern, denn ich finde zum Wohl des Kindes gehört auch, dass man ihn nicht aus seiner gewohnten Umgebung, aus seinem Kindergarten, von seinen Freunden und von seinem Vater wegreisst, nur damit der eine Elternteil einen leichteren Weg zur Arbeit hat. Schliesslich ging das bisher auch. Das Gespräch mit meinem Anwalt lief alles Andere als zufriedenstellend für mich, zumal er auch meinte, er könne meine Situation nachvollziehen, aber ein Abschied würde nunmal wehtun. Kann ich denn wirklich nichts dagegen unternehmen? Desweiteren übernachtet meine Frau mit meinem Sohn fast jedes Wochenende woanders, ohne mir bescheid zu geben, wo. Muss sie mir denn nicht sagen, wo mein Sohn über das Wochenende ist?
Ich habe im Internet über diese Themen gegoogelt, aber leider viele ganz unterschiedliche Informationen dazu gelesen.
Ich würde mich über Ihre Antworten und ihre Hilfe freuen.
Vielen Dank!