Entschuldigungsgedicht, was haltet Ihr davon?

Hallo GF Communitie,

ich habe mich in ein Mädchen / eine junge Frau verliebt, welche ich schon ne ewigkeit kenne (seit mittlerweile rund 13Jahren), ich habe direkt mit offenen Karten gespielt, da ich wusste das es einseitig ist.

Nun bin ich unbewusst wohl zu aufdringlich geworden, und sie will "vorerst" keinen Kontakt mehr mit mir, da Sie soziemlich keine beste Freundin ist komm ich damit nicht klar, also nicht wirklich. (wenn Sie ein bisschen "abstand" von mir braucht, weil ich Sie bedrängt habe, bekommt Sie selbstverständlich diese "Auszeit", nichts desto trotz, möchte ich Ihr zu verstehen geben das es mir Leid tut!) Sie gab mir bereits zu verstehen, das zwischen uns NIEMALS etwas laufen wird, das hab ich auch verstanden, aber wie es so ist... Wenn man leicht angetrunken ist...^^ Ich habe ihr als entschuldigung ein gedicht geschrieben, und nun würde ich gerne wissen was ihr davon haltet.

"Du verdienst keine Sorge, du verdienst keinen Stress, alles was wahr ist, ist ich liebe nur dich! Ich habe verstanden, ja wirklich gecheckt, ich will das du lächelst, mehr will ich nicht! Mehr als freundschaft ist nicht drinn, das find ich okay, es ist ja ein muss! Dich kränken gar bedrängen das wollte ich nicht. Ich hoffe du kannst mir noch einmal verzeihn, denn ohne dich hat das leben kein sinn!"

Verbesserungsvorschläge nehme ich gerne an ;)

MFG SK (es soll einfach zur Geltung bringen wie wichtig sie mir ist und das ich sie nicht verlieren möchte) Rein platonisch gesehen liebe ich sie auch, mehr als meine Familie, wie eine Schwester, aber das ist ein anderer Schuh!

...zum Beitrag

Um Himmels Willen, lass das!!!

Wenn du sie jetzt nicht in Ruhe lässt und sie auch noch mit einem Gedicht bedrängst, dann erstickst du sie und wird sie für immer und ewig aus dem Weg gehen. Sie möchte keinen Kontakt, also halte dich bitte auch daran, sonst machst du es nur noch schlimmer! keine Gedichte, keine Mails, keine Anrufe, nichts. bitte glaub mir, ich bin eine Frau und ich war schon mal in ihrer Situation. Und dann kam auch so ein Brief...das wars dann. Ich fand das so nervig, ich dachte ich ersticke. Ich hatte jeglichen Respekt vor ihm verloren.

...zur Antwort

Schau mal in 4a Abs. 2, Nr. 1 EStG...demnach wird der Gewinn zeitanteilig aufgeteilt. Dein Wirtschaftsjahr ist 1.7.-30.6., richtig? also hälfte 2010 und hälfte 2011.

...zur Antwort

Nein, er kann nicht fristlos kündigen.

Nur bei

  1. Zahlungsverzug (2 aufeinander folgende Monate oder ein Betrag von 2 Mieten über längere Zeit)

  2. extreme Vernachlässigung / Verwahrlosung der Wohnung

Das trifft wohl beides nicht zu.

Selbst wenn er fristgerecht kündigt, weil er angibt, selbst die Wohnung bewohnen zu wollen, ist immer noch abzuwägen, ob das überhaupt sozial gerechtfertigt ist.

...zur Antwort
Bedeutet "Übergabe in renoviertem Zustand" neu streichen?

Hallo,

Ich ziehe bald aus meiner Mietwohnung in München nach 20 Monaten aus. Ich habe einen Mietvertrag des "Haus- und Grundbesitzverein München und Umgebung e.V." Fassung 10/2008. Es gibt eine Zusatzvereinbarung, die aber nichts Relevantes bzgl. Renovierungen enthält. Und ein Übergabeprotokoll, dort heißt es: "Der Mieter übernimmt die Wohnung vom Vormieter im renovierten Zustand. Er verpflichtet sich, dem Vermieter gegenüber, die Wohnung ebenfalls in renoviertem Zustand zu übergeben." (Das wurde mir damals bei der Übergabe vor die Nase gesetzt und ich habe es unterschrieben, weil ich ja eine Tag später einziehen wollte und schon alles geplant war. Ich hätte sonst keine Wohnung gehabt.)

Nun geht es darum, was ich in Ordnung bringen soll, bevor die Wohnung wieder übergeben wird. Die Wohnung ist in SEHR gutem Zustand. Die Wände sind nahezu makellos weiß. Bei einigen kleineren Flecken hat der Meister Proper Schmutzradierer wahre Wunder geleistet. Wir haben auch noch Originalfarbe um evtl. Probleme auszubessern (ich denke das ist eigentlich nicht nötig). Eine Wand weist Probleme auf (z.B. Löcher und Schmutz, die von einem fest installierten, von den Vormietern übernommenen Schuhschrank herrühren). Ich sehe ein, dass diese Wand gestrichen werden muss. Aber die Vermieterin will, dass die ganze Wohnung gestrichen wird. Das scheint mir zu viel des Guten.

Die Frage ist nun also: Müssen wir die ganze Wohnung streichen (lassen) oder reicht es Probleme auszubessern (natürlich in angemessener Qualität)?

...zum Beitrag

Diese Regelungen sind nicht immer gleich rechtswidrig, sondern es muss im Einzelfall beurteilt werden.

D.h. wurde die Wohnung renoviert übernommen, muss sie renoviert zurück gegeben werden. Aaaaber wenn sie noch in renoviertem Zustand ist, muss sie natürlich nicht renoviert werden, das wäre nämlich ziemlich sinnlos.

Umgekehrt gilt das auch: War da zB mit dem Hammer ein Loch in die Wand geschlagen, welches du zwischenzeitlich gestopft hattest, kannst du die Wand gerne wieder einschlagen, Hauptsache das Loch war im Übergabeprotokoll aufgeführt.

Die Wohnung muss also grundsätzlich so zurück gegeben werden, wie sie übernommen wurde. Das Übergabeprotokoll regelt dazu die Details, wie die Wohnung bei Übergabe aussah, dementsprechend auch wie sie zurück gegeben werden muss.

Halte dich einfach daran, was Det1965 vorgeschlagen hat und du bist auf der sicheren Seite.

...zur Antwort

Natürlich muss der Betrieb sich an den Rahmenplan halten! Sprich bitte mal mit einem Lehrer in der Berufsschule darüber.

...zur Antwort
Kredit aufnehmen für (Stief-)Familie

Hallo, nachdem ich jahrelang hier passiv war habe ich nun eine gute Frage:

der Lebensgefährte meiner Mutter kann seine Bankverbindlichkeiten nicht mehr tilgen, er hat sein und das Geld seiner Eltern in den Sand gesetzt. Und er hat sein Haus und das Haus seiner Eltern sehr hoch belastet. Die Banken haben die Kredite fällig gestellt, demnächst wird alles zwangsversteigert. Mama, er, seine Eltern, meine Stiefschwestern müssen sich dann eine neue Bleibe suchen.

Problem: Er möchte dass ich einen Kredit aufnehme (250TEUR) und die Immobilien kaufe, mit dem Argument dass es hier auch um die Zukunft meiner Mutter ginge und dass er den Ruin seinen Eltern nicht erklären könne (und die sind weit über 70).

Bei aller Liebe, ich bin 30, ich kann mich nicht so hoch verschulden, das würde mein Leben zerstören, ich möchte doch irgendwann mal Kinder haben und nicht zum Insolvenzgericht gehen! Und dann auch noch für eine fremde Familie? Außerdem bin ich ziemlich sicher dass ich auf den Schulden sitzen bleibe. Das Beste daran: ich habe mich mein Leben lang alleine durch geschlagen, habe selbst im Studium nie Unterstützung erhalten, ich wohne seit dem ich 17 bin nicht mehr zu Hause.

Was würdet ihr tun? Wie erkläre ich, dass ich das nicht machen kann? Man wird mich nicht verstehen und mir die Schuld für alles geben. Und ich muss damit Leben dass wegen mir diese Familie bald auf der Straße sitzt. Wie kann ich das mit meinem Gewissen vereinbaren? Was ist wenn da jemand das alles nicht verkraftet und sich womöglich das Leben nimmt? Wie kann ich damit leben? Ich bin so verärgert, dass man von mir so etwas verlangt! Möchte diese Leute am Liebsten nie wieder sehen.

Viele Grüße nicolina

...zum Beitrag

Danke für eure Unterstützung und das gute Zureden!!! :-)

Gestern habe ich noch extrem an meiner Einstellung und meinen Bedenken gezweifelt....das kam so plötzlich: er rief an und verlangte dass ich seine Bank anrufe, log mir was vor von wegen ich hätte keine Belastung, ich wäre nur ein Strohmann. ich wusste bis gestern nichtmal was von den Problemen.

Ich brauchte einige Stunden und eine schlaflose Nacht um zu kapieren, dass das von mir nicht verlangt werden kann. Ich war so schockiert.

@zauberhexe5 Meine Mutter würde sich wohl für ihn so hoch verschulden, aber ich bin einfach jünger, habe mehr Zeit, um die Raten zu tilgen und mehr Einkommen als sie, so dass ich die erste Wahl war;-) Mal schauen was nun passiert....Man kann denen einfach nicht mehr helfen.

P.S. Eine windige Bank die mir die Schulden aufbrummen würde, hatte er schon ausgesucht, spaßenshalber habe ich eben mit denen telefoniert. Nix da!

...zur Antwort