normalerweise nicht, außer es handelt sich um eine "gröbere" angelegenheit
zum in der sonne stehen lassen: dadurch das das getränk in der sonne wärmer wird und die flasche offen ist, werden die moleküle durch die sonneneinstrahlung angeregt und fangen an sich schneller zu bewegen. irgenwann bewegen sich die moleküle so schnell, dass sie die oberflächenspannung der flüssigkeit überwinden und entweichen können. dadurch fehlt nach einiger zeit die kohlensäure im getränk
im kühlschrank: dadurch das das getränk heruntergekühlt wird tritt genau der gegenteilig effekt auf wie oben beschrieben. daraus folgt, wenn das getränk im kühlschrank, natürlich wiederverschlossen, gelagert wird bleibt es länger frisch
bezüglich der pausen: dein chef muss dir ab einer arbeitszeit von 6 stunden mindestens eine pause von einer halben stunde zugestehen. ausnahmen sind da natürlich, wenn akuter personal mangel herscht, aber selbst dann sollte er dir eine pause von insgesamt einer halben stunde zu sprechen, auch wenn du sie nicht an einem stück machst. sollte dein chef dir deine pause nicht gewähren kannst du dich an den betriebsrat wenden und wenn das auch nicht hilt an die arbeiterkammer.