Wasserrohrbruch und du bist Mieter, sollte es die Gebäudevers. des Eigentümers sein.
Wasserrohrbruch und du hast z. B. eine Eigentumswohnung ist es deine Hausratvers.
Wasserrohrbruch und du bist Mieter, sollte es die Gebäudevers. des Eigentümers sein.
Wasserrohrbruch und du hast z. B. eine Eigentumswohnung ist es deine Hausratvers.
Ich musste im Nachhinein feststellen, dass ich die Kündigungsfrist nicht eingehalten habe. Soweit ist dies ja auch korrekt.
Mein Problem ist jetzt aber, dass ich einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter abgeschlossen habe. Hätte ich eine Ablehnung meiner Kündigung erhalten, wäre ich den neuen Vertrag nicht eingegangen.