Es betrifft Rheinland-Pfalz.

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Hallo und danke für die Antwort. Ich möchte tatsächlich nichts breittreten, sonst hätte ich den Namen des Grundversorgers genannt.

Es geht nur um die Nachweisführung. Reicht zum Nachweis angeblicher Kosten ein lapidarer Link oder nicht?

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Hab's gefunden. Tatsächlich endet die Frist heute um 23:59:59 Uhr.

https://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung_%28Deutschland%29

(§ 193 BGB findet auf den Ablauf von Verjährungsfristen Anwendung[5].
Fällt der 31.12. daher auf einen Sonn- oder Feiertag oder auf einen
Samstag, "so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste
Werktag" (§ 193 BGB)).

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Ich beschäftige mich seit längerem mit diesem Thema und solche Kosten sind nicht im Sinne des Erfinders. Alle angesetzten Kosten oberhalb von 3,00 € sollten deshalb mit Argusaugen geprüft werden. Immer Widerspruch einlegen, denn:

"Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen."

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__17.html

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