Antwort
Hi Leute,
vielen Dank für eure Antworten. Ich habe selbst auch ein bisschen recheriert und folgendes aus dem Bundesurlaubsgesetz gefunden:
§ 9 Erkrankung während des Urlaubs Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.
Falls also der Arbeitgeber den Urlaub trotz Krankmeldung abzieht, muss mann wohl mit diesem Gesetzestext aufwarten :-)