Ok, habe es jetzt doch selber herausgefunden.

Tagfahrlicht bei Halogenscheinwerfer bedeutet, dass das Abblendlicht permanent eingeschaltet ist. Ein separates Tagfahrlicht gibt es also nur in Kombination mit den Xenons.

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Wenn ich am Telefon einen Termin haben möchte und die nach meiner Krankenversicherung fragen, sage ich immer "Privat". Wenn ich dann vor Ort bin und meine Versichertenkarte vorlege, gucken die zwar immer ziemlich dämlich, aber nach Hause geschickt wurde ich bisher nicht.

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Muss Handwerkerrechnung ohne Auftrag bezahlt werden?

Also das Problem ist Folgendes: Wir hatten umfassende und kostspielige Renovierungsarbeiten am Haus. Wir fanden auch einen Handwerker, der bereit war, diese zu übernehmen. Er vereinbarte mit uns mündlich einen Festpreis und schickte gleich am nächsten Tag Leute, die mit den Arbeiten begannen. Ein paar Tage später kam er dann vorbei und wollte eine erste Anzahlung auf den Festpreis in bar, weil er angeblich schon mit soundsoviel Euro in Vorleistung gegangen war. Wir bezahlten ihn (bar) und bekamen natürlich keine Quittung. Die Arbeiten schritten nicht wesentlich weiter fort, weil gepfuscht worden war - die meiste Zeit waren die Leute dann mit Behebung der entstandenen Schäden durch den Pfusch beschäftigt. Er wollte wieder Geld, weil alles (durch den Pfusch) länger dauert und aufwändiger wird. Diesmal weigerte ich mich und sagte, er bekäme erst wieder Geld, wenn die Arbeiten weiter fortgeschritten sind und wir eine Rechnung erhalten (das kann ich beweisen, das war per SMS). Daraufhin sagte er, so würde er nicht arbeiten, wir seien dreist, Forderungen zu stellen, er habe uns helfen und entgegenkommen wollen und wir sollten uns jemand anderen suchen (auch das kann ich per SMS beweisen). Nun haben wir eine halbfertige Baustelle, die zum Glück jemand anderes übernimmt. Die Barzahlung ist weg, das ist mir klar.

Nun hat er allerdings eine Rechnung in vierstelliger Höhe geschickt über Arbeitsstunden und Materialkosten, natürlich ohne die bereits geleistete Barzahlung zu berücksichtigen.

Müssen wir das bezahlen?? Es gibt keinen schriftlichen Auftrag, kein schriftliches Angebot, nichts. Ich weiß, dass auch ein mündlicher Vertrag ein Vertrag ist, aber gilt das auch in diesem Fall, in dem er ja scheinbar alles schwarz abrechnen wollte? Und müsste er dann, wenn es sich um einen mündlichen Vertrag handelt, nicht die Arbeiten zum vereinbarten Festpreis auch zu Ende bringen?

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Das ist eine schwierige Situation.
Da es keinen schriftlichen Arbeitsauftrag gibt, sind auch keine Bedingungen bzw. Leistungen festgehalten worden. Es steht Aussage gegen Aussage.

Da die Leistung jedoch nicht erbracht worden ist, kann er diese auch nicht in Rechnung stellen. Bei dem Material sieht das ähnlich aus. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn ein Angebot angenommen wird. In einem Einkaufsladen gilt das Angebot durch die Bezahlung als angenommen. Bei einer Lieferung sollte das jedoch schriftlich erfolgt sein. Ich nehme an, dass es auch keinen Lieferschein gibt, somit kann das Unternehmen auch nicht nachweisen, dass es das Baumaterial geliefert hat.

Sie als "Auftraggeber" und auch das Unternehmen würden sich ins eigene Fleisch schneiden, wenn das vor Gericht gehen sollte. Schwarzarbeit ist strafbar. Das weiß auch das Unternehmen und wird daher mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zum Anwalt laufen.

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So eine Entscheidung ist immer sehr individuell.
Wobei 400€ mehr für Schichtarbeit nicht unbedingt sehr viel ist. Zudem wirst du auch bald wieder arbeiten müssen. Die Schichtarbeit von deinem Mann hindert dich aber womöglich daran, selbst feste Arbeitszeiten bei einem möglichen Arbeitgeber anzugeben. Wenn dein Mann 400€ mehr verdient, du aber dafür gar nicht arbeiten kannst, rentiert sich das natürlich nicht.
Geld ist nicht alles ;) Ich würde auf ein besseres Jobangebot warten.

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Vermutlich hättest du eine Kündigungsfrist einhalten müssen, die ist unabhängig davon, ob du nun doppelt versichert bist oder nicht.
In deinem Versicherungsvertrag sollte die Kündigungsmöglichkeit genau beschrieben sein. Oftmals ist da dann eine 3-monatige Kündigungsfrist, zum Teil auch erst zum Jahresende möglich.

Sollte da entsprechendes drinstehen, musst du für diesen Zeitraum auch bezahlen.

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1. Tirol gehört nicht zu Deutschland
2. 4-stellige Postleitzahlen gibt es nicht mehr, wobei die Postleitzahlen in Sachsen und Umgebung mit einer 0 beginnen, also theoretisch 06580 sein kann.
3. Auf myhermes.de bzw. dhl.de kann man die Paketgröße und das Gewicht angeben und erhält dazu eine entsprechende Preisauskunft.

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Das kann man so pauschal nicht beantworten.

Eine Bewerbung sollte immer individuell für jede Stelle und jeden Arbeitgeber sein und immer etwas "anders" sein als die Bewerbungen der Konkurrenz.
Versuch sämtliche Stärken, die für den Beruf relevant sind, hervorzuheben.
Wenn der Arbeitgeber die Bewerbung ließt, soll er sie im Gedächtnis behalten. Für mich ist es immer sehr wichtig, dass keine Rechtschreibfehler enthalten sind. Denn das zeigt mir, dass sich der/die Bewerber/in keine Mühe gegeben hat. Lass die Bewerbung von anderen kontrollieren. Im Normalfall wird eine Bewerbung mehrere Male "überarbeitet". Nämlich immer dann, wenn sie von jemanden gelesen wurde.

Achte auch darauf, was bei der Ausschreibung gewünscht ist. Sind da eventuell schon bestimmte Informationen enthalten, die im Anschreiben erwartet werden?

Zudem kommt es noch darauf an, für welchen Berufszweig du eine Bewerbung schreibst. Ein Frisörsalon wird eine andere Bewerbung erwarten als eine Kanzlei.

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Auch wenn ich die Behauptung schon für Schwachsinn halte... 1GB/s download....

Die Verbindungsgeschwindigkeit hat mit der Latenz (Ping) im ersten Moment überhaupt nichts zutun. Der Ping gibt die Zeit an, die ein Paket von deinem PC zu einem anderen PC benötigt. Im Heimnetzwerk kann das durchaus mal 0 sein, über das Internet sehr unwahrscheinlich. Durch Schwankungen kann natürlich auch mal ein Wert von 0 angezeigt werden, wobei 30ms - 100ms der Standard sein dürften.

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