Ich finde die Frage durchaus berechtigt. Es wird immer mit utopisch hohen Bandbreiten geworben und oft genug können die Provider soviele Kunden garnicht bedienen. Der Trick mit "bis zu ..:" ist schon ganzschön dreist. Wenn ich nen 100Mbit Vertrag abschliesse bringt es mir wenig wenn nur 15Mbit ankommen - was auch bis zu 100Mbit ist.

Da sollte es auf jedenfall mal ne Regelung geben. Immerhin bieten einige Provider dir Zusagen an - was auf jedenfall ankommen sollte - so z.b. KabelDeutschland. Die haben mir mehrfach telefonisch bestätigt, dass 80% der gebuchten Geschwindigkeit garantiert werden, anderenfalls bekommt man Gutschriften oder kann vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen.

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Ich danke euch beiden für die Antwort. Ich war mir diesbezüglich recht unsicher, da ich gelesen habe, dass man für einen Zweitfernseher bei Telecolumbus einen Zweitvertrag abschliessen müsse. Aber das gilt dann wohl nur, wenn dieser auch digital empfangen soll.

Herzlichen Dank nochmal.

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Nein - bei ALG I gibts da keine Probleme. Auch bei ALG II werdet ihr nicht die Autos verkaufen müssen. Tut ihr dies allerdings trotzdem, wird das als Einkommen gerechnet und entsprechend bei ALG2 euer Geld gekürzt.

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