Hallo, danke für Eure Antworten. Ich bin nur froh, dass wir wegen des anstehenden Verkaufs des Hauses die Mietwohnung eh vor 6 Wochen schon gekündigt haben und selber Eigentum erworben haben. Ich habe soeben nochmals mit dem Vermieter gesprochen, er bekauptet weiterhin, dass es sich um einen Lüftungsschaden handeln müsse. Der mit dem Verkauf beauftragte Makler habe dies bei der Besichtigung gesagt( fast ausschliesslich seien an Schimmelschäden die Mieter schuld), sowie ein Handwerker der den Schaden ( zum Teil in meinem Beisein) begutachtet hat. Der Vermieter behauptet, dass die Wand gemauert sei und deshalb kein Rigips hätte quellen können. Der Handwerker sagte allerdings, dass es sich definitiv um Rigips/ Holz handele, das habe ich gehört. Denn wenn man klopft hört es sich hohl an. Darauf angesprochen, was wir denn beim Lüften hätten anders machen sollen, kam vom Vermieter nur : "Den Lüfter länger laufen lassen." So ein Quatsch, der ist so geschaltet, dass er nur läuft, wenn das Licht an ist. "Schulterzucken seitens des Vermieters." Er sagte auch, dass die Fugenrisse schon länger bestehen müssten und deshalb das Wasser eingedrungen sei. Das stimmt aber nicht, denn die Risse sind durch die Vorwölbung der Wand entstanden, die Fugen sind ja nicht elastisch und gehen nicht mit. Ich bin inzwischen stinkesauer!!
Nun will der Vermieter warten, ob er das Haus mit dem Schaden verkaufen kann oder dann im Zweifelsfall doch noch sanieren müsse. Können wir auch nachträglich noch belangt werden???