Hallo, Postzustellungsurkunde bedeutet, dass die Post die Zustellung beurkundet, sodass nachgewiesen werden kann, dass du den Bescheid tatsächlich bekommen hast.

Für den Inhalt des Vollstreckungsbescheids hat das keine Auswirkung.

Dennoch bist du in einer unangenehmen Situation: Tatsächlich kann aufgrund eines Vollstreckungsbescheids jederzeit vom Gerichtsvollzieher gepfändet werden! Ich hoffe, du hast dir bereits rechtlichen Beistand (Schuldnerberatung etc.) gesucht!

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Antitranspirant enthält Aluminiumchlorid, ein weißliches Salz, http://de.wikipedia.org/wiki/Aluminiumchlorid

Weiße Ränder auf Klamotten sind daher normal.

Aber wenns richtig "bröselt", dann musst du schon seehr stark überdosiert haben. Normalerweise passiert das nicht.

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Technisch KÖNNTE das möglich ein, ABER:

Erstens ist eine Simson aufgrund einer Bauart-ABE für den Straßenverkehr zugelassen. Wenn du die Bauart veränderst, musst du nicht nur den teuren Umbau, sondern auch ne teure Einzelabnahme und Einzelzulassung bezahlen.

Zweitens ist es ne Sünde, so ein Kultmopped zu nem Mofa umzubauen ;-)

Also: Lass es bleiben und kauf dir ein Mofa oder warte, bis du die Fahrerlaubnis Klasse M hast.

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Bei so ner speziellen Frage solltest du Fachliteratur bemühen. Ich würde im Staudinger (§§ 506 ff BGB) nachschauen, da das die Nachfolgeregelungen zum AbzG sind. In einigen Altkommentaren zum AbzG selbst dürfte auch was stehen.

Aber der Weg ins juristische Seminar wird dir wohl nicht erspart bleiben ;-)

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  1. Wie immer bei Rechtsfragen: Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an ;-) Ohne Unterlagen ist eine korrekte Antwort kaum möglich.

  2. Ein Widerrufsrecht (ohne Angabe von Gründen!) kann bestehen, wenn du den Vertrag per Fernkommunikationsmittel abgeschlossen hast (Fernabsatzvertrag) oder an der Haustür oder wenn ein Widerrufsrecht vertraglich eingeräumt wurde. Die Frist wird aber wohl schon abgelaufen sein.

  3. Kündigen kannst du, wenn wenn dir ein Kündigungsrecht eingeräumt wurde oder außerordentlich wegen Vertragspflichtverletzung. Letzteres setzt aber voraus, dass auch eine Pflichtverletzung vorliegt. Hier kommt es aufs "Kleingedruckte" an: Wird im Vertragstext eine bestimmte Anzahl Leitungen und eine bestimmte Geschwindigkeit garantiert? Wenn nicht, wirds schwierig.

  4. Mit solchen Fragen sollte man zur Verbraucherzentrale oder zum Rechtsanwalt gehen.

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Hallo, diese Frage hab ich mir als Orient-Raucher auch gestellt und ein bisschen recherchiert: Leider sind die alten Orientsorten nach 2004 alle vom Markt verschwunden bis auf die Orienta und den Akropolis-Tabak.

Ursache war wohl die EG-Tabakrichtlinie von 2004, die für Fertigzigaretten neue Teer- und Nikotiongrenzwerte festschrieb. Das hätte eine Neukomposition der Tabaksorten erforderlich gemacht. Angesichts der geringen Nachfrage nach Orientsorten in Europa haben die Konzerne die Marken aber gleich aus dem Sortiment genommen...

Ich bin auf Akropolis umgestiegen, mit ner Rollmaschine kann man auch selber Kippen drehen, wenn man eher ein Grobmotoriker ist ;-) Ansonsten kannst du dich ja mal im Bereich Zigarillos/Zigarren umschauen, da gibt es auch viel Interessantes abseits der Einheits-American-Blend-Zigarette zu entdecken.

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