So einfach ist das leider doch nicht. Hab direkt bei der TKK nachgefragt und die haben geschrieben: Wenn der Ehegatte privat krankenversichert ist, kann eine kostenfreie Familienversicherung bei der TK nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden.

Eine Familienversicherung ist nicht möglich, wenn

das regelmäßige Gesamteinkommen des Ehegatten, 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze (53.550 Euro im Jahr) übersteigt

und

das Gesamteinkommen regelmäßig höher als das des Mitgliedes ist.

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Hallo, also meine Tochter wurde im Westend Hormonzentrum München "gezeugt"! Per Insimination, erster Versuch hat geklappt. Sehr sehr nettes Team! LG Nelly

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