So einfach ist das leider doch nicht. Hab direkt bei der TKK nachgefragt und die haben geschrieben: Wenn der Ehegatte privat krankenversichert ist, kann eine kostenfreie Familienversicherung bei der TK nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden.
Eine Familienversicherung ist nicht möglich, wenn
das regelmäßige Gesamteinkommen des Ehegatten, 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze (53.550 Euro im Jahr) übersteigt
und
das Gesamteinkommen regelmäßig höher als das des Mitgliedes ist.